JRuhalt.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
Nr. der
[Bekannt-
machung.
C.
Cariole-Post zwischen Eisenach, Marksuhl, Tiefenort, Lengsfeld,
Dermbach, Kaltennordheim, Fladungen, Ostheim und Mellrichstadt.
Deren Errichttttttg
Caulsdorf (Baiersche Enclavo). Eine Aucgleichungeabgabe von
dem aus Caulsdorf übergehenden Branntweine soll nicht mehr
erhoben, dagegen von dem aus diesem Orte übergehenden Biere
entrichtet werden ...
D.
Oermbach. Gesetz vom 29. April über die Aufhebung des Ful-
daischen Rechtes in diesem Amte. .......
E.
Ediktalien, wenn sie bei Klagen gegen Ausgewanderte zu erlas-
sen iinddddd
Ediktal-Verfahren in Streitigkeiten uber Flächengehalt und
Grenzen der Grundstücke in Flurten ..
Ehrenkränkungen. Geseßh vom 16. Julo über das gerichtliche
Verfahren wegen derselben
Eigenthum. Gesetz vom 11. Januar zum Schutze desselben an
Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nach-
bildung
Authentische Interpretation des Gesetzes von 20. April 1833 uͤber
das Verfahren bei Uebertragung des Eigenthumes an Immobilien
Eingaben — alle schriftliche in buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeiten —
bei Ober= und Untergerichten sollen, mit gewissen Ausnahmen, in
zwei gleichlautenden und gleichmäßig unterschriebenen Reinschriften
eingereicht werden
SEinrede des nicht empfangenen Geldes und resp. Heirathêgutes wi-
der Schuldverschreibungen und Quittungen. Gesetz vom 6. März
Erbschaft. Weder durch die Anerkennung und den Antrikét der aus
einem ungültigen letzten Willen vermeintlich angefallenen Erbschaft,
noch durch die Annohme des darin Vermachten geht das Recht
verloren, die durch eine andere gültige Verordnung oder durch das
Gesetz selbst angefallenen Vortheile aus demselben Nachlasse zu
erwerben ·
79.
230.
96.
68 F. vu.f.
379—382
13—22.
32.
242.
389.
57—59.
95,1.