ZBuhalt.
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Regierungs-
Seite des
Blattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
Waarenführer, welcher binnen-kontrolepflichtige Waaren, ohne
den amtlich abgestempelten und obrigkeitlich beglaubigten Fracht-
brief transportirt, soll neben dem Versender nach dem Zollstraf-
gesetze bestraft werden
Waarenverzeichniß, amtliches, zu dem Vereins-Zolltarife für
die Jahre 1840, 1841 und 1842
Waisen der Amts= und Stadtgerichts-Diener. Pensionirung der-
selben. Statut vom 5. Dezemben
Wasserzubringer. Die Vergütung der Transport: Kosten bei
dem Ausfahren derselbben
Weimar (Großherzogthum Sochsen Weimar= Eisenach).
Konventionen, Staatsverträge, Uebereinkünfte, Verabredungen oder
Vereinbarungen desselben mit anderen Staaten oder deren Regierungen:
mit dem Kurfürstenthume Hessen, wegen gegenseitiger Zufüh=
rung armer, kranker Reisender
mit der freien und Hansee-Stadt Benbus, wegen gegonseiti-
ger Verkehrserleichterungen
mit der freien Hansee= Stadt Bremen, im Betref vesselben
Gegenstandes
mit der Krone Frankreich, wegen Aushehung des Abzugsgeldes
und des Heimfallsrechtes.
mit mehren Staaten, welche sich zu dem Vierzehenthaler-Münz-
fuße bekennen, über diesen Münzutt
Weimar (Haupt- und Residenz-Stadt). Fabrpost= Kurs
mrischen derselben und Cölleda über Buttelstedtttt
Wilddiebstahl. Gesetz zum Schutze gegen denseben auf den Jagd-
Revieren im Amtsbezirke Ilmenau
Witwen der Amts= und Stadtgerichts- Diener.
VPensionirung vom 5. Dezembeer
B.
Zollgewicht. Gesetz vom 2. Juny wegen dessen Einführung bei
Handhabung aller das Zollwesen betreffenden Gestee und Ver-
ordnungen
Zollverfassungs. Angelegenheiten: :
Bekanntmachung über das Barfahren bei Diermahsschrot= Einmai-
schungen
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2)
3
4) abraler .. 11 Tieihcu- d-0
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Statut bber deren
Ministerial Bekanntmachung, wegen Erhebung der Eingongsobnabe
von denjenigen Poststücken, welche der Versteuerung nach dem höch-
sten Satze unterliegen, nach dem jetzt göltigen höchsten Tarif-Sage
11.
53.
417—422
74.
1—3.
5—8.
117— 119
119.
141—143
236.
9.
417—422
113.