Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

1) Bei 
Kollegien. 
2)Bei polizen= 
und Kom- 
munal-Be- 
borden. 
104 
In dem einen wie in dem andern Falle hat der Revisor das Ergebniß 
seiner Prüfung dem Kollegium zur Schlußfassung vorzulegen, welches dagegen 
die so revidirte Deposital-Behörde nach Befinden von Einsendung der Tabelle 
für das laufende oder für das nächste Jahr diepensiren wird. Eine solche 
Dispensation entbindet nicht von der Einsendung eines Fehlscheins (F. 89), 
vielmehr ist diese mit Anführung des Grundes immer noch zu bewirken. 
g. 91. 
Auch bei den von Zeit zu Zeit erfolgenden kommissarischen Visitationen 
der Aemter und Gerichtsstellen soll dem Depositen-Wesen eine vorzügliche Auf- 
merksamkeit gewidmet und streng darüber gewacht werden, daß allen hier ge- 
gebenen Vorschriften auf das Genaueste nachgegangen werde. Dehhalb ist bei 
solchen Visitationen nöthigenfalls ein verpflichteter Rechnungsverständiger mit 
zuzuziehen. 
g. 92. 
Die Depositen und Asservate der Landesregierungen sind von Zeit zu 
Zeit durch Kommissare des Kollegiums zu revidiren. 
Zweiter TWbhschnitt. 
Von anderen öffentlichen Depositen. 
g. 98. 
Die auf Landes-Justiz-Kollegien anwendbaren Bestimmungen des vorste- 
henden Gesetzes finden auch bei der Landes-Direktion, bei dem Ober-Konsistorium 
und bei der Immediat-Kommission für das katholische Kirchen= und Schul- 
Wesen, hinsichtlich der bei diesen Kollegien vorkommenden Depositen, Anwendung. 
Es genügt jedoch bei jedem derselben ein einziges, unter doppeltem Ver- 
schlusse — eines Kollegien-Mitglieds und eines Sekretars — stehendes De- 
positen-Behältniß. 
g. 94. 
Eben so finden die für Untergerichte geordneten Deposital-Bestimmungen 
auch auf die Polizey-Kommissionen und Armenaufsichts-Behörden zu Weimar,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.