KRegierungs-Blatt
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Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1840. Nummer 11. 1. August.
BZekauntmachung.
Die jährliche Rekrutirung des Großherzoglichen Militärs findet sich, wie
von uns wahrgenommen worden ist, dadurch erschwert, daß Dienstpflichtige,
welche auf Befreiung vom Kriegsdienste, oder auf einstweilige Zurückstellung
wegen ihrer Unentbehrlichkeit für hülfsbedürftige Aeltern und Geschwister, ge-
seblichen Anspruch haben, die Anmeldung mit dem darauf zu richtenden Ge-
suche im Musterungs-Termine noch immer unterlassen, ohnerachtet sie, durch
die öffentlichen Vorladungen zu solchem, auf die Nothwendigkeit derselben be-
sonders aufmerksam gemacht werden, daß sie dann aber im Verloosungs-Ter-
mine, auch wohl gar erst nach ihrer Ueberweisung an die Militär-Behörde,
damit hervortreten.
In Erwägung der durch diesfallsige weitere Erörterungen solcher Anbrin-
gen für die Großherzoglichen Behörden sich vermehrenden Geschäftslast, sowie
der für die besagten Dienstpflichtigen selbst daraus entstehenden Unannehmlich=
keiten und unnützen Kostenaufwände, welche sie sich durch die Anmeldung mit
ihrem Gesuche zu rechter Zeit ersparen können, bringen wir die hierbei einschla-
genden Vorschriften des Gesetzes über die Militar-Dienstpflicht und der sol-
chem beigefügten Instruktionen andurch nochmals in Erinnerung.
Auf höchsten Befehl fügen wir zugleich nachstehende Anordnungen und
Verwarnungen bei, welche, Behufs der hiermit beabsichtigten Erleichterung des
Rekrutirungs-Geschäfts, von nun an und also bereits bei der dießjährigen
Ortslisten-Prüfung, wie auch in den bevorstehenden Musterungs= und Ver-
loosungs--Terminen allenthalben gehörig zu beachten sind.
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