Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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III. Nach höchstem Befehle sollen künftig bei der Visitation der Feuer- 
staͤtten von den dazu bestellten Gewerken auch die Dachungen der Kirchen-, 
Pfarr= und Schul-Gebäude mit untersucht, die gefundenen Mängel aber 
den betroffenen Kirchen-Inspektionen angezeigt werden. 
Sämmtliche Aemter, Patrimonial-Gerichte und Stadtraäthe des Groß= 
berzogthumcs haben hiernach die Feuerstälte-Besichtiger ihres Bezirks mit 
geeigneter Instruktion zu versehen. 
Weimar den 25. August 1840. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler.
	        
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