Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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W. — 23 
Anmerkung 1. Findet bei der Anfertigung . 
tuncflüssigenlrscaecbteSoluttonctnes ast a. · 
Ema-chem- wmsk Anstoß-»O die S Für Bereitung einer Pasta: 
ritung einer Oel-, , Harze, is ei »s- 
und Balsam: Emsstan, rine Takzsung bis einschlüssig 2 Unzken 2— 
baspers in fetten, detcrischen Oclen u. " 2 * ... . . 3— 
O k, die Lrreikua, einer ari eine 6 4— 
iltration Statt, so kommt der für die s 
ebengenannten Trbeiten auegeworkene Preis Quantitͤten uͤber 6 Unzen si sind nach dem 
in Anwendung, wogegen für die in solchen Pfundpreise, das Pfund zu..... . . .. 6 — 
Faͤllen etwa noch zu bewirkenden anderwei- 
tigen Beimischungen obiger, für die Mischung 
einer Arzeneiim Allgemeinen festgescoter Preic 
nicht noch besonders in Anrcchnung zu 
bringen ist. In allen übrigen Fällen wird 
von den zur Ankertigung einer flüfsigen 
Arzenei nöthigen Arbeiten, für welche berrits 
ein bestimmter Preis festgescet ist, 1. B. 
Decoction, Inkusion, Oigeslien Bereitung 
einer Saamen-Emulsion ., jede 
einzelne, und die demm chgit-. Hinzufügung 
anderweitiger Beimischungen nach den dafür 
ausgeworsenen Preisen besonderso berechnet. 
Anmerkung 2. Wenn zu Gelatinen oder 
ereits vorräthigen gatwergen 
oder pulpen, anderweitige Beimischun 
gen binzugefügt werden, so finden einzig 
und allein obige, für die Mischung einer 
Arzenei und Verabreichung derselben ange- 
seeten Preise Anwendung. 
Anmerkung 3. Die einer Salbe oder ci- 
nem Pflaster binzuzufügende Beimischung 
gehört zur Kategorie der Bereitung einer 
Salbe oder cines Pflasters und wird dem- 
gemäß bercchurt. 
Anmerkung 4. Für die Mengung von 
Pulvern, Species und fuͤr die Verab- 
reichung derselben ist bereits cin bestimmter 
preis sestgescet. 
S. übrigens Pflaster, Pulver, Salbe. 
Norsellen: 
Für Bereitung von Morsellen: 
bis einschlüssig 6 Unen 
12 
Bei größeren Quantitäten für das Pfund 
Für das Diepensiren der Norsellen, im 
Falle sie einzeln eingewickelt werden sol- 
len, kommen die für dispensirte Pulver 
geltenden Sätze in Anwendung. 
  
  
  
zu berechnen. 
Pflaster: 
Für Mischen und Malaxiren eines Pflasters: 
bis einschluͤssig 4 Unzen 
- 12 ...... 
Fuͤr jedes das Cuantin. von 12 Unzen 
übersteigende Pffud 
Für Schmelzen oder Kochen eines Pflasters, 
einschl.etwaigen Mischens und Malaxirens: 
bis einschluͤssig 4 Unzen 
O 6 
— e e—2222 
- 12- .... .. 
Fuͤr jedes das ZQuantum von 12 Unzen 
übersteigende Pfudoo. 
Für das Streichen eines Pflasters von etwa 
einem dis fuͤnf Zoll Laͤnge und Breite 
Vorstehender Satz von 1 Sgr. 3 Pf. 
wird bei groͤßeren Pflastern so oft be- 
rechnet, als die angegebene Laͤnge und 
Breite in dem Pflaster enthalten sind. 
Das Leder oder Zeug wird, nach sei- 
nem Werthe, noch besonders berechnet. 
Pillen: 
Fuͤr das Anstoßen einer Pillenmasse: 
bis zu 1 Unze einschlussisg 
für jede Unze mehr. .... 
Für Formation der Pillen, Bestreuen der- 
selben mit einem Pulver, von welchem 
die Unze nicht mehr als 3 Sgr. kostet, 
und für die Diopensation, für die Unze 
Desgleichen für Pillen, welche mit einem 
Pulver, von welchem die Unze den Preis 
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