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Außerdem aber, z. B. bei Rathsertheilungen, Abschließung vons 1. II. 11.
Verträgen und anderen Rechtsgeschäften u. s. w., auch bei Be-Klasse.Klasse. Klasse
sprechung des Vertheidigers mit Inquisiten (jedoch mit Ausnahme###t#ent
aller solchen Unterredungen mit Klienten, welche bloße Anfragen
und Erkundigungen über den Stand des Prozesses oder der Sache
überhaupt betreffen, wofür ein Ansat in der Regel gar nicht
und der nachfolgende ausnahmsweise nur dann passirt, wenn der
Klient den Sachwalter ausdrücklich zu sich einludd — 5—10—15
und bei mehr als einstündiger Dauer, von jeder Stunde darüberr
eben so viel.
Bei Unterredungen, welche weder die Information zur Sache, noch
auch Anfragen und Erkundigungen über den Stand des Prozes-
ses oder der sonstigen Angelegenheit zum Gegenstande haben, fin-
det, außer obiger Gebühr, auch noch ein Ansatz für den Weg
nach der unter dieser Rubrik gegebenen Norm, in dem Falle
Statt, wenn die Unterredung auf ausdrückliches Begehren des
andern Theiles außerhalb der Wohnung des Sachwalters gehal-
ten wurde.
Urkunden über Rechtsgeschäfte, z. E. Entwerfung eines Kauf-
oder Pacht-Kontraktes, Mortifikations-Scheines, Schuldscheines,
Vergleiches, einer Cession, Erbtheilung, Schentuns und dergleichen,
von jedem voll geschriebenen Bogen ............. — 151 1 1 115
Bei Testamenten erhoͤht sich der Ansatz um die Hälfte undd
kann nach Ermessen der Behörde bis auf das Doppelte steigen.
Vergleiche, dafern solche unter Mitwirkung der Sachwalter zu
Stande gekommen:
a) gerichtlich abgeschlossene, wodurch der ganze Prozeß sich er-
lediget, mit Einschluß der Termins-Abwartung: der Ansoo
der Termins-Abwartung doppelt;
außergerichtlich vermittelte, wodurch das Entstehen eincs
Rechtsstreites oder sein Fortgang verhindert wird,
siehe Verhandlungen;
jedoch der dießfallsige Ansatz doppelt.
Hierher gehört jedoch der Fall nicht, wenn in der Sache
nichts streitig und die Vereinbarung bloß auf Zahlungöbe-
fristung oder sonstige Modifikation der zugestandenen Zahlung
gerichtet ist.
Verhandlungen, mündliche, jeder Art, — bloß mit Ausschluß
der Termins-Abwartung — sie mögen vor öffentlichen Behoör-
den Statt finden oder anderwärts, z. B. Vernehmung, münd-
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