Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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Bekaututmachung. 
Nachdem mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großher- 
zogs, ein Fahrpost-Kurs zur Beförderung von Personen, Briefen und Packeten 
zwischen Weimar und Cölleda, über Buttelstedt, eröffnet (Bekanntmachung im 
Nr. 26 der Beilage zur Weimarischen Zeitung von diesem Jahre) und am 
letzteren Orte eine Post-Expedition errichtet (Bekanntmachung in Nr. 61 des- 
selben Blattes), auch zugleich von Seiten der Königlich Preußischen Post-Ver- 
waltung eine Cariol-Post zwischen Artern und Allstedt hergestellt worden ist 
(Bekanntmachung in Nr. 26 des genannten Blattes): so wird auf höchsten 
Befehl hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 
1) die für das Post-Wesen im Großherzogthume bestehenden Verträge, 
Gesetze und Tarise — soweit letztere nicht durch die Bestimmungen der 
für den neuen Kurs entworfenen Lokal-Tarife ermäßiget sind — erhal- 
ten auch auf den Weimar-Cölledaischen Post-Kurs und für die Expedition 
zu Buttelstedt Anwendung; 
2) hinsichtlich des Post-Kurses zwischen Weimar und Allstedt, über But- 
telstedt, Cölleda und Artern, finden die Bestimmungen der Ueberein- 
kunft vom 1837 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1837 Seite 49 
bis 52) und des unter dem 20. Februar 1838 bekannt gemachten 
weiteren Uebereinkommens (Regierungs-Blatt vom Jahre 1838 Seite 
7 und 8) Anwendungz 
3) daher treten insbesondere auch die Vorschriften der Postordnung vom 
26. November 1819 über Beeinträchtigung der Post durch Boten, 
Fuhrleute und Andere, auch für Personen-Beförderung, Brief= und 
Packet-Sendungen auf den neuen Post-Routen von und nach den Orten, 
wo Erxpeditionen eingerichtet sind, in Wirksamkeit und es sind dieselben, 
nach Maßgabe der Verordnung vom 15. Juny 1888 (Regierungs-Blatt 
vom Jahre 1838 Seite 161 bis 163) durch die Justiz= und Polizei- 
Behörden zu handhaben; 
4) die Entfernung zwischen Weimar und Buttelstedt wird auf eine und 
eine halbe Meilc, zwischen Buttelstedt und Cölleda auf zwei Meilen 
festgesetzt. 
Weimar den 19. Oktober 1840. 
Großherzoglich Sächfsische Ober-Postinspektion. 
F. von Schwendler.
	        
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