Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

248 
Privat-Verkehre wie bei den öffentlichen Kassen — besteht und ohne daß 
dieselben zu einem höhern, als dem nachstehend für eine jede bestimmten, 
regelmaßig eintretenden Werthe im Vierzehenthaler-Fuße, mit der Eintheilung 
des Thalers in dreißig Groschen (Silbergroschen), und im 241 Guldenfuße 
bei Zahlungen im Großherzogthume ausgegeben werden dürfen: 
I. 
Nach ihrem Nennwerthe im Vierzehenthaler-Fuße oder zu dem in 8. 2 
angegebenen Werthe im 245-Guldenfuße duͤrfen ausgegeben und angenommen 
werden: 
1) die im Vierzehenthaler-Fuße, mit Angabe der aus der feinen Mark 
ausgebrachten Stuͤckzahl gepraͤgten Courant--Muͤnzen solcher Staaten, 
welche der Münz-Konvention vom 30. July 1838 nicht beigetreten 
sind, vom Thalerstücke bis zum Einsechstel-Thalerstücke einschlüssig 
herab; sowie 
2) die im Zwanziggulden-Fuße, ebenfalls mit Angabe der aus der feinen 
Mark ausgebrachten Stückzahl, gepragten Eindrittel= und Einsechstel- 
Thalerstücke der zu dem Münzvereine nicht gehörigen Staaten. 
II. 
Als Muͤnzsorten des Zwanziggulden-Fußes duͤrfen nachstehende Konven- 
tions-Muͤnzen von fremdem Gepraͤge zu dem beigesetzten Werthe im Vierzehen- 
thaler-Fuße und — wie die gleichnamigen inländischen Konventions-Münz- 
sorten — im 241-Guldenfuße ausgegeben und angenommen werden; jedoch 
mit der Bestimmung, daß die bei der Anwendung einzelner Münzstücke oder 
bei der Zusammensetzung Mehrer derselben in der Hauptsumme sich herausstel- 
lenden Pfennig-Bruchtheile gänzlich außer Ansatz bleiben: 
1) Vierdrittelstücke (Speziesthaler), mit der Angabe: zehen eine feine 
Mark, zus: 
1 Thlr. 11 Er. 124 Pf., im einzelnen Stücke: 1 Thlr. 11 Gr. 1 Pf. 
oder: 
2 Fl. 28 Kr. 33 Pf., im einzelnen Stücke: 2 Fl. 23 Kr. 3 Dff. 
(11. I
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.