296
15) Bestellungsscheine für Konkurs-Kuratoren oder Konkurs-
Scquester, Abwesenheitsvormünder und Erbschaftsver-
trter.. ... . . . . .. 1 Thlr. — Gr.
andere Vormundschaftsscheine .. . . . .. .. — . 16
Anmerkung.
Wenn für mehre Pflegebefohlene nur Ein gemeinschaftlicher
Vormund bestellt wird, so ist auch nur Ein Vormunoschafts-
schein auszufertigen, es sey denn, daß besondere Umstände ein
Anderes nöthig machen. Ueberhaupt aber sind solche Scheine
nur dann auszufertigen, wenn sie zur Legitimation wirklich
nothwendig werden, und die im . 5 Nr. 8 bestimmte ganze
oder halbe Sportelfreiheit tritt in den geeigneten Fällen auch
hinsichtlich dieses und des folgenden Ansatzes ein.
16) Abnahme eines Eides oder feierlichen Angelöbnisses an
Eidesstatt (versteht sich außer dem Protokoll-Ansatze —. 10
Bei Vormundschaftoverpflichtungen ist hierdurch auch
die Eintragung in das Vormundschaftsbuch bezahlt.
Wird ein Vormund gleichzeitig für mehre Pflegebe-
fohlene verpflichter, so steigt gleichwohl der Ansatz des-
halb nicht, und wenn mehre Zeugen oder Sachverstän-
dige in Einem Termine gleichzeitig zu vereiden sind,
findet für jede solche Vereidung nur der halbe Ansatz#
— in Untersuchungssachen aber für die Abnahme bereits
allgemein vorgeschriebener Eide, z. B. der Zeugen und
Sachverständigen u. s. w., gar kein Ansatz Statt.
Eidesformeln, die vor Abnahme des Eides schriftlich mit-
getheilt werden, fuͤr jede Seite . . . . · — -3
diejenigen, welche dem nicht schwörenden Theile zugefer-
tiget werden, für die Seite nut . .... — 1
Reskripte, wodurch der erste Auftrag zur Behandlung
einer ganzen Sache ertheilt wind 1. —
Unmittelbare landesfürstliche Reskripte, die in Privile-
gien-, Konzessions-, Innungs= und Gnaden-Sachen Et-
was gewaͤhren * 1 — —
Erkenntnisse der Landes-Justiz-Kollegien in Untersu-
chungssachen, wodurch in erster Instanz eine Strafe oder
17
18
—
19
—
20