Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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K. Verpflichtungsgebühren. 
# 1. 
Die Protokoll-Führer bei den Landes-Kollegien und Immediat-Kom- 
missionen beziehen bei jeder Dienstverpflichtung 1 Thlr. 15 Er. 
bei der eines Accessisten, Steuer-, Zoll= oder Impost-Ein- 
nehmers oder Kontroleurs, ingleichen eines Unterforsters, 
Kreisers, Chirurgen, Feldmessers, Kirchners oder Organisten 
aber nr .. . — „ 20 
Schullehrer in Flecken und Dörfern, Diener und Boten i . nd 
von dieser Entrichtung ganz frei. 
L. Archiv-Gebühren. 
g. 181. 
1) Der Sekretar bei dem geheimen Haupt= und Staats- 
Archive hat in Angelegenheiten der Privaten zu beziehen: 
für Abschriften oder Extrakte aus ganz alten, mühsam 
zu lesenden Urkunden, für den Baogen — 10 
für andere Abschriften, für den Bogen .. — 5 
für Registraturen, Resolutionen, Ausfertigungen und 
Beglaubigungen die einschlagenden Ansätze des F. 19 
und zwar die für Beglaubigungen, je nach Ermessen 
seines Chefs, doppelt. 
Für das Aufsuchen und Nachlesen alter Akten, e 
möge das Gewünschte aufgefunden werden oder nict — . 16 
2) Der mit dem Archiv-Geschäfte beauftragte Subaltern 
eines Gerichtes hat in Angelegenheiten der Privaten 
für das Aufsuchen und Vorlegen solcher Akten, welche 
rückwarts vor zehen Jahren ergangen und geschlossen 
worden, jedes Mal (d. h. soviel Mal, als Akten über 
verschiedene Angelegenheiten aufgesucht werden) zu be- 
ziehen EIIIIE EIEEIEEIIIIIII · — 2 6 
Für Vorlegung solcher Akten an die Behörde ist je- 
doch niemals etwas zu entrichten.
	        
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