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7) Für das Siegel zu einem Lehenbriefe und sonstige Be-
sorgung dabei, dem Botenmeister .. ... — Thlr. 20 Gr.
Uebrigens muß für Pergamenthaut, Kapsel und seidene Schnüre der
Einkauföpreis bezahlt werden.
Bei Lehen oder Lehnsantheilen unter 1000 Thalern Werth treten
die Ansätze der Nr. 6 und Nr. 7 dieses F. gar nicht und alle übrige
Ansätze nur zur Hälfte ein.
Wnumerkung.
Die Ansätze unter Nr. 4 und Nr. 5 finden in gleicher Weise auch bei schriftsässigen
Allodial-Gütern für den Entwurf der Bestätigungsurkunde Statt.
u. Bei den Lehenstuben derjenigen Vasallen, welche die After- hbehnsgerichtsbarkeit
auszuüben berechtiget find.
Dem tehns-Direktor.
" 133.
Kapselgeld bei Lehenbriesen “'" „ 4D 2 Thlr. — Gr.
für die Verpflichtung bei Pelihung oder Bekennung der Mit-
belehnschft . . ....... 1-12-
Siegelgeld bei Ausfertigung von Konsensen in Kaufe, Tau- .
sche,Schenkungen,HypothekenundReversei-»«««»»» t-—-
undwennverGegenstandüber10,000Thalerbeträgt-Om- 2-—-
N-Ober-Konsistoriu-Geh-ihrem
§.134.
1) Fuͤr die Pruͤfung eines von auswaͤrtigen Schulen oder
aus einem Privat-Institute auf die Akademie abgehen-
den Schülers, der Prüfungs-Kommissio .. ... 3. —
2) Für die Prüfung eines Abiturienten, der sich keiner
Fakultäts-Wissenschaft widmen wil. . 16
3) Für die Prüfung eines Kandidaten nach dem Abgange
von der Akademie (sämmtlichen eraminirenden Ober-
Konsistorial-Raͤthen zusammen) . .. »-»- 3. —