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4) fuͤr ein amtliched Zeugniß · 44. — Thlr. 8 Gr.
und wenn es mehr als eine Person betrifft, für
jede dieser mehren Personen noh — 38
5) für die Vorbereitung zu einer gerichtlichen Eidesleistung
und für das darüber auszustellende Zeugniif — .: 20
in minderwichtigen Rechtsangelegenheiten jedoch nuur . 16 =
beides aber nur an Orten, wo die Unentgeldlichkeit
dieser Vorbereitung nicht bisher herkömmlich warz
6) für die Beiwohnung einer gerichtlichen Eidesleistung 1 —
in minderwichtigen Rechtsangelegenheiten aber nur . 20
einschlüssig der Vorbereitung unter Nr. 5.
Anmerkung.
Diese Gebühr hat auch ein Stellvertreter des Landrabiners an-
zusprechen.
7) für den Besuch bei einem Gefangenen l-—-
8) fuͤr Begleitung zum Richtplatze . · · . . .. . 2 2 —
C, bei Eidesleistungen in der Synagoge:
für den Landrabiner oder dessen Stellvertreter 1 —
in minderwichtigen und in geringen Untersuchungs-
sachen unr . ... .. ... . Ê.. . — ·20 2
für den Klopfer . .. ———— —F*.QG QGG———
für jeden Zeugen ......... .».—-2-
Anmerkung.
Die Ansätze der Diäten und Transport-Kosten, wo sie bei den Geschäften unter
B und C vorkommen, sind dieselben wie unter A.
G. Stoatsäeztliche Gebühren.
1. Verrichtungsgebühren.
g. 147.
A, Gebühren der Medizinal-Mitglieder der Landes-Direktion:
I. bei Abgabe von Gutachten
dem Referenten 4... 1Thlr. — Gr.
bis 4 —
und in besonders wichtigen Untersuchungsfälllen. 2. —
bis 8 —
für die Mitvotanten aber zusammen nur halb soviel wie
für den Referenten.