8609
II. bei Kandidaten-Prüfungen
1) jedes der Prüfung beiwohnende Mitglied der Prüfungs-Deputation,
a) für die Prüfung eines Arzts 8 Thlr. — Gr.
b) für die Prüfung eines Wundarztes erster Klasse 2 —.
und wenn gleichzeitig oder später eine Prüfung in der
Geburtöhülfe hinzukommt, wieder halb so viel.
c) für die Prüfung eines Wundarztes zweiter Klasse 1 15 =
d) für die Prüfung eines Apothekers oder Provisors 8. — =
ee) für die Prüfung eines Thierarztes . . .. . -10 -
Anmerkung.
Die Pruͤfungen zu den Stellen eines Bezirksarztes und eines Bezirköwundarztes ge-
schehen unentgeldlich, und Diaten und Transport-Kosten für einen etwa von aus-
wärts zugezogenen Examinator werden aus der Medizinal-Kasse bezahlt.
2) der Protokoll-Führer von jeder Prüfung zwei Dritttheile der Gebüh-
ren eines Examinators.
:8, Gebühren des Bezirksarztes oder dessen Stellvertreters:
I. bei der Prüfung
a) eines Chirurgen dritter Klasse, eines Apothekergehülfen
oder einer Hebamme . . ... ..... 1 Thlr. 15 Gr.
b) eines eintretenden oder loszusprechenden kehrüngs der
niedern Chirurgeeeenn „ 1„ — =
I) eines eintretenden Apothekerlehrlingsr « —-15-
II. bei Untersuchungen:
1) für eine auf besondere Anordnung vorgekommene Apo-
theken-Visikation, mit Einschluß des etwa zugezogenen
Gehülfen und der sonstigen Auslagen dabi 2. —
bis 5-- — 4
Wird nur eing Nachpvisitation mittelst Untersuchung
einzelner Gegenstände vorgenommen, die Halfte die-
ses Betrages.
2) für die chemische Untersuchung:
a) einer Probe von Tabak oder Tabak-Saugen, von
Essig, Bier, Branntwein, Liqueur oder äahnlichen Ge-
genständen rsstzfsss9ô36 1. —