Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Die  für  die  einzelnen  Anstellungsbehörden  bestimmten  Papiere  sind  zusammenzuheften
  und  mit  einem  geeigneten  Umschlag  zu  versehen,  auf  dessen  vorderer  Seite  eine
Aufschrift  nach  folgendem  Muster  anzubringen  ist:

(Bezeichnung  des  Truppentheils).

Bewerbepapiere  des  Militäranwärters  (Dienstgrad,  Vor=  und  Zuname)
um  nachgenannte  Stellen:

Anwärterliste  (Name  und  Sitz  der  Anstellungsbehörde).

 

In  den  Bewerbungen  selbst  ist  die  nochmalige  Aufführung  der  einzelnen  Stellen
nicht  mehr  erforderlich,  es  genügt  vielmehr  der  Hinweis  auf  das  Titelblatt.

Die  Bescheinigungen  über  die  für  einzelne  Stellen  vorgeschriebenen  besonderen  Anforderungen,
  welche  an  die  Bewerber  gestellt  werden,  sind  im  Lebenslauf  bei  Beurkundung
der  eigenhändigen  Schrift  mitanzubringen.

20)  Diejenigen  Militäranwärter,  welche  nicht  mehr  im  aktiven  Dienst  stehen  (§.  10  lit.  b),
haben  ihren  Bewerbungen  folgende  Papiere  beizulegen:

à.

———  —

O

*

eine  vom  Bewerber  selbst  geschriebene  Darstellung  seines  Lebenslaufs  mit  Angabe
der  Familien=  und  Vermögensverhältnisse,  der  Staatsangehörigkeit  und  des  Zeitpunkts
ihrer  Erwerbung,  sowie  der  Zeit,  während  welcher  etwa  die  aktive  Dienstleistung  unterbrochen
  war,  und  mit  der  Beurkundung  der  eigenhändigen  Schrift.  Sind  für  einzelne
Stellen  gewerbliche  Kenntnisse  erforderlich,  so  ist  im  Lebenslauf  auch  anzugeben,  auf
welche  Weise  der  Bewerber  sich  dieselben  erworben  hat;

.  den  Civilversorgungsschein  beziehungsweise  im  Falle  des  eingetretenen  Verlusts

der  Urschrift  desselben  eine  entsprechende  Bescheinigung  der  zuständigen  Militärbehörde;

.  den  Militärpaß;

das  Führungszeugniß;

ein  militär=  oder  civilärztliches  Zeugniß  über  die  körperliche  Tauglichkeit  für

die  betreffende  Stelle;

ein  von  der  Gemeindeobrigkeit  ausgestelltes  Vermögens=  und  Leumundszeugnif.
Erfolgt  die  Bewerbung  gleichzeitig  bei  mehreren  Anstellungsbehörden,  so  werden  an

eine  dieser  Behörden  die  Urschriften,  an  die  übrigen  neben  dem  Lebenslauf  (a)  be-