Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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für  die  Ortsarmenverbände  die  Ortsarmenbehörde;

für  die  Gemeindeverbände  die  im  Statut  vorgesehene  Vertretung  des  Verbands;

für  die  Anitskörperschaften  die  Amtsversammlung  beziehungsweise  der  Amtsversammlungsausschuß;



für  die  Landarmenverbände  die  Landarmenbehörde  beziehungsweise  der  Ausschuß  der

letzteren;

für  die  Versicherungsanstalt  Württemberg  der  Vorstand.

Etwaige  weitere  Anstellungsbehörden  ergeben  sich  aus  dem  bekannt  zu  gebenden

Stellenverzeichniß  (oben  Ziff.  15).

19)  Die  Bewerbungen  der  noch  im  aktiven  Militärdienst  befindlichen  Militäranwärter  (8.  10
lit.  a),  welche  Truppentheilen  des  württembergischen  Contingents  angehören,  gelangen  von
letzteren  unmittelbar,  diejenigen  der  unter  §.  8  Ziff.  1  fallenden  Angehörigen  des  Landjägercorps
  durch  das  Kommando  desselben  zum  5.  jeden  Monats  an  das  Kriegsministerium,
welches  dieselben  der  betreffenden  Anstellungsbehörde  mittheilt.  Bewerbungen  um  Stellen
deren  Annahme  von  einer  vorgängigen  informatorischen  Beschäftigung  abhängig  ist,  sind  für
sich  und  unabhängig  von  diesem  Termin  einzureichen.

Die  in  Abs.  1.  genannten  Militäranwärter  und  Angehörigen  des  Landjägercorps  haben
ihren  Bewerbungen  folgende  Papiere  beizulegen:

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a.  eine  vom  Bewerber  selbst  geschriebene  Darstellung  seines  Lebenslaufs  mit  Angabe
der  Familien-  und  Vermögensverhältnisse  und  mit  der  Beurkundung  der  eigenen  Schrift.
Sind  für  einzelne  Stellen  gewerbliche  Kenntnisse  erforderlich,  so  ist  im  Lebenslauf  auch
anzugeben,  auf  welche  Weise  der  Bewerber  sich  dieselben  erworben  hat;

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4.#das  Nationale,  welches  die  Zeit,  während  welcher  der  Bewerber  etwa  nicht  im  aktiven
Dienst  war,  benennt,  einen  Vermerk  über  die  Staatsangehörigkeit  und  den  Zeitpunkt
ihrer  Erwerbung,  sowie  die  Bescheinigung  enthält,  daß  dem  Bewerber  der  Civilversorgungsschein
  nach  Anlage  A  2c.  2c.  ertheilt  worden  ist,  unter  Angabe  von  Nummer  und  Datum
besselben;

.  das  Führungszeugniß;

4.  ein  militärärztliches  Zeugniß  über  die  körperliche  Tauglichkeit  für  die  betrefafende
  Stelle.

Im  Falle  der  gleichzeitigen  Bewerbung  bei  mehreren  Anstellungsbehörden  sind  sämmtliche

  genannten  Papiere  je  in  besonderer  Ausfertigung  für  jede  einzelne  Anstellungsbehörde
einzureichen.

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