Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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richtlich  versicherten  Capitalien,  oder  aber  in  liegenden  Guͤtern,  in  zweifachem  Werth  der  vorgeschriebenen

Summe  einzulegen  vermögend  sind.  Den  18.  Fedr.  1800.
#  Kreis-Steuerrath  des  Ehinger  Kreises  und  Cameralverwalter  zu  Zwiefalten.

Balingen.  Am  2z.  Merz  wird  in  dem  hiesigen  Ober=  und  Sourerainetäts-Amt  mit  der  Revisson
ber  Conscriptions-Listen  angefangen  werden.  Säntliche  Königl.  Oberämter  werden  daher  geziemend  ersuchr,
die  in  ibren  Amtsbezirken  sich  aufhaltenden  Cantonisten  aus  dem  hiesigen  Ober=  und  Souverainetäts-Amr  und
zwar  selbst  auch  diejenige;  welche  Zeugnitze  für  sich  haben,  daß  sie  bereits  als  unbedingt  untüchtig  erfunden
worden  seien,  auf  diesen  Termin  nach  Hause  zu  verweisen,  und  keinem  den  Aufenthalt  zu  gestatten,  der  sich
nicht  ausweisen  kann,  sich  persönlich  dahier  gestellt  zu  haben.  Den  31.  Jan  1809.  Oberamt  allda.

Christophsthal.  Alle  diejenige  Handwerks-Mursche,  welche  sich  mit  Wander-Pässen  von  hiesiger
ütten:  Beamtung  im  Königreich  aufhalten,  werden  andurch  aufgefordert,  bis  den  4.  Merz  d.  J.  in  ihrem
Huten.  sich  einzufinden,  um  bei  Vornahme  der  Conscription  zugegen  zu  seyn.  Den  3.  Febr.  1800.
Hütten-Verwaltung  vaselbft.
Eßlingen.  An  nachbemerkten  Tägen  wird  die  Revision  der  Conscriptions-Listen  in  den  hiesigen  Amts-Orten
  vorgenommen  werden;  als  den  23.  Merz  Ober-Eblingen  und  Jell,  auf  dem  Ratbhaus  zu  Eßlingen;
den  27.  Merz  zu  Köngen:  Koͤngen  und  Wendlingen;  den  28.  Mer  ebendaselbst:  Denkendors  und  Berkheim;
den  29.  Merz  in  Kengen:  Neuhausen  und  Pfauhaufen;  den  5.  April  auf  dem  Rathhaus  zu  Plochingen:
Deizisau,  Altbach  und  Steinbach,  und  endlich  den  o.  April  ebenda#elost:  Plochingen.  Es  werden  daher  sämtliche
  Cantonspflichtige,  welche  gegenwärtig  ausserhalb  ihrer  Geburtöorte  sich  aufhalten,  hiemit  ausgefordert,  sich
an  den  genannten  Tägen  unfehlbar  in  denselben  einzufinden,  widrigenfalls  sie  sich  der  in  den  Gesezen  bestimmten
  Strafen  zu  gewärtigen  haben.  Zugleich  werden  alle  obrigkeitliche  Stellen  ersucht,  dieienige  Cankonspflichnge,
  welche  sich  in  ihren  Amtsbezirken  aufhalten,  in  ihr  Heinnvesen  zu  verweisen,  und  die  Nemen  derselben
tem  hiesigen  Oberamt  gefällig  mitzurheilen.  Febr.  1809.  Oberamt  Eßlingen.
Heidenh  eim.  Da  in  der  Zeit  vom  26.  Merz  bis  8.  Apr.  d.  J.  die  Revision  und  Ergänzung  der
Conscriptions-Listen  in  hiesigem  Oberamt  vorgenommen  werden  wird,  so  werden  nicht  nur  alle  abwesende
Conseriptionspslichtige  aufgerufen,  in  ermelter  Zeic  in  ihrem  Heimwesen  zu  erscheinen,  sondern  auch  alle  obrigkeitliche
  Behörden  gebeten,  solche  nach  Haus  zu  weisen.  Den  8.  Febr.  1809.  Oberamt  allda.
Leonberg.  Der  zur  Militair=  Conscription  im  hiesigen  Oberamt  anderaumt  gewesene  Termin  hat  sich
durch  eine  dazwischen  gekommene  Rekruten-  Aushebung  so  geindert,  daß  die  Conscription  erst  den  r3.  Merz
angefangen  werden  kann.  Die  hochlödl.  Beamtungen  werden  daher  arsucht,  denen  in  ihren  Distrikten  besind-Uchm
  disseitigen  Amts-Untergebenen  bekannt  zu  machen,  daß  sie  sich  am  10.  Merz  zeitlich  zu  Hauß  emfinden,
und  insonderheit  auch  dieienige  erscheinen  sollen,  welche  nicht  schon  zweimal  von  den  Militair-Terzten,  sondern
mur  einmal  fer  unbedingt  untüchtig  erklärt  worden  sind.  Den  0.  Fedr.  1809.  Konigl.  Oberamt.
Roth.  Nachstebende  aus  dem  hiesigen  Amts-Bezirk  theils  auf  der  Wanderschaft,  theils  sonst  abwesen
und  in  fremden  Kriegsdiensten  sich  befindende  Militairpflichtige  werden  anmit  unker  Androhung  des  Verlustes
ihres  Unterthanenrechts  und  der  Gonsiscation  ihres  Vermögens,  theils  zum  ersten=  und  theils  zum  zweiten  nal
aufgerusen,  in  Zeit  von  4  Monaten  bei  ihrer  vorgesezten  Obrigkeit  sich  einzufinden  oder  über  eine  gultige  Verhinderungs-Ursache
  ihres  usbleibens  obrizkeitliche  Jeugniße  einuschiken.  Zum  erstenmale  werden  aufgerusen:
  von  Roth:  Jos.  Brauchle,  Jurist.  Von  Unteropfingen:  Math.  Wehrle,  Bräuer.  Voz
Steinbach:  Tav.  Hoymanner,  Chirurg.  Von  Daßloche  Jos.  Schlump,  Bauer.  Math.  Hofgärtarr.
Bauer.  Von  Berkheim:  Johann  Fakler.  um  zweitemmal:  Von  Roth:  Aurel  Höge,  Kiefer.
Von  Haßlach:  Math.  Ehrmann,  Bildhauer.  Alois  Fakler,  Chirurgus.  Kaver  Grösser,  Bauer.  Anton
enkel,  Bräuer.  Clemens  Henkel,  Deserteur.  Peter  Hermann,  Soldat.  Von  Steinbach:  Michiel
HKebes  Deserteur.  Von  Unterzell:  Wilhelm  und  Johann  Schöllherrn,  Bauern.  Jakob  und  Franz
Joseph  Biberacher,  Soldaten.  Von  Unteropfingen:  Marr  Wehrle.  Thbomas  Simler,  und  Nikolzus
Abrell.  Desertrurs.  Franz  Abrell,  Bauer.  Von  Schindelwag:  Melchior  Degendorfer,  Baucr.  Joh.
Ge.  Reichhart,  Müller.  Von  Mettenberg:  Ulois  Fehr,  Schmid.  Martin  Kutter,  Deserteur.  Kon
Kirchdorf:  Anten  Kehler,  Deserteur.  Thomas  Oeblmayer.  »
-  Graͤfl.  Wartenberg.  Patrimon.  Obervogteiamt  allda.