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J nhalt. „Regierungs= Bekannt-
Blattes. machung.
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1
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Landständische Abgeordnete. Siehe Wahlen.
Landstandschaft im Stande der Rittergutsbesitzer, deren Erthei- ,
lungfukdasGutWetpenduszmit?llbert6hof.....«...........« 121.»l.
LehnstldctcheGrundstucke · «
Lehranstalten. Verlängerung des Bundestags- Beschlusses vom I
RNovemvek1834nnBktrkffdersklbcn.·.......·........·. 186. II.
Litis= Denunciation. Gesetz vom 7. April über Aufhebung!
der Frist zur Litis-Denunciation in den vormals Königlich Säch-
l
fischenLandesthetlm........................................ 129. 1.
Litterarische Erzeugnisse. Siehe Kunstwerke. I
Litteratur-Zeitung — neue Jenaische allgemeine — rriilgiann 1
über dieselbe Ö..Ö...·..A ———e—————— 82. II.
Lotteriemäßige Ausspielung. Zu jeder solchen muß zuerst die
polizeiliche Erlaubniß bei der Landes-Direktion eingeholt werden 87. IV.
Lumpenzucker. Gesetz vom 18. Januar wegen Zarifiruns der
Eingangezölle von demselben . .. ...............».... 17. —
Luxemburg — Großherzogthum — Anschluß desselben an * „
Zoll-System Preußens und der erigen Staaten des Zollvereins. «
VertragvomsFebruak........................... ........ 109-—120—
Mahlzwaug. Gesetz uͤber die Aufhebung desselben vom 11. Oltober 241248 —
Material-Handlungen. Maßregeln über den Verlebr in den-
selben mit giftigen Farbben ................... 89. 1.
Militärpflichtige — ungehorsame — Begnodigungs- rurkunde fir #.
dieselben vom 13. September ..... .... ..... . ... ..... .175.i——-
MittelhaufcudasdastgeveketmgteGenchtbetrkffead.......... 179.sl.
Muuzen Die Annahme der geduldeten ausländischen Münzen soll
bei den Großherzoglichen Postkassen stets nach dem nänmlichen »
Werthe Statt finden, nach welchem sie fuͤr die Großherzoglichen
Steuerkassen jeweils tarifirt sind. .......... ...... .... ..... 52. II.
Münzen. Verordnung uͤber den Umlauf fremder Münzen im Groß-
herzogthume vom 17. November 1840. Nachtrag zu derselben
vom 13. Mai 1812 . .. . . ... .. . . . 141. —