Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Seite des Nr. der 
J nhalt. „Regierungs= Bekannt- 
Blattes. machung. 
T. 
1 
. 
Landständische Abgeordnete. Siehe Wahlen. 
Landstandschaft im Stande der Rittergutsbesitzer, deren Erthei- , 
lungfukdasGutWetpenduszmit?llbert6hof.....«...........« 121.»l. 
LehnstldctcheGrundstucke · « 
Lehranstalten. Verlängerung des Bundestags- Beschlusses vom I 
RNovemvek1834nnBktrkffdersklbcn.·.......·........·. 186. II. 
Litis= Denunciation. Gesetz vom 7. April über Aufhebung! 
der Frist zur Litis-Denunciation in den vormals Königlich Säch- 
  
l 
fischenLandesthetlm........................................ 129. 1. 
Litterarische Erzeugnisse. Siehe Kunstwerke. I 
Litteratur-Zeitung — neue Jenaische allgemeine — rriilgiann 1 
über dieselbe Ö..Ö...·..A ———e—————— 82. II. 
Lotteriemäßige Ausspielung. Zu jeder solchen muß zuerst die 
polizeiliche Erlaubniß bei der Landes-Direktion eingeholt werden 87. IV. 
Lumpenzucker. Gesetz vom 18. Januar wegen Zarifiruns der 
Eingangezölle von demselben . .. ...............».... 17. — 
Luxemburg — Großherzogthum — Anschluß desselben an * „ 
Zoll-System Preußens und der erigen Staaten des Zollvereins. « 
VertragvomsFebruak........................... ........ 109-—120— 
Mahlzwaug. Gesetz uͤber die Aufhebung desselben vom 11. Oltober 241248 — 
Material-Handlungen. Maßregeln über den Verlebr in den- 
selben mit giftigen Farbben ................... 89. 1. 
Militärpflichtige — ungehorsame — Begnodigungs- rurkunde fir #. 
dieselben vom 13. September ..... .... ..... . ... ..... .175.i——- 
MittelhaufcudasdastgeveketmgteGenchtbetrkffead.......... 179.sl. 
Muuzen Die Annahme der geduldeten ausländischen Münzen soll 
bei den Großherzoglichen Postkassen stets nach dem nänmlichen » 
Werthe Statt finden, nach welchem sie fuͤr die Großherzoglichen 
Steuerkassen jeweils tarifirt sind. .......... ...... .... ..... 52. II. 
Münzen. Verordnung uͤber den Umlauf fremder Münzen im Groß- 
herzogthume vom 17. November 1840. Nachtrag zu derselben 
vom 13. Mai 1812 . .. . . ... .. . . . 141. — 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.