Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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zeit der im Großherzogthume Luremburg anzustellenden Königlich Preußischen 
Douanen-Beamten möglichst beschränkt werde, so wollen Seine Majestat, der 
König von Preußen, diesem Wunsche entsprechen, insoweit als dieß mit dem 
Dienste und der Organisation des Zollvereins vereinbar ist. 
Artikel 23. 
Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages, welcher mit dem 1. April 1842 
zur Ausführung gebracht werden soll, wird bis zum letzten März 1846 fest- 
gesetzt. Erfolgt spätestens neun Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraums 
keine Aufkündigung von der einen oder der andern Seite, so wird der Ver- 
trag als auf sechs Jahre und in gleicher Weise stets weiter von sechs zu sechs 
Jahren verlängert angesehen. 
Derselbe soll alsbald sämmtlichen betheiligten Regierungen vorgelegt und 
sollen die Ratifikations-Urkunden mit möglichster Beschleunigung, spätestens 
aber binnen sechs Wochen, zu Berlin ausgewechselt werden. 
So geschehen Haag den 8. Februar 1842. 
(gez.) Herrmann Friedrich Reichsgraf Frederic Georges Prospere 
von Wylich und Lottum. de Blochanusen. 
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