Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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Artikel 6. 
Zur Erleichterung des Betriebes der in der Kurhessischen Grafschaft 
Schaumburg und in dem Fürstenthume Schaumburg-bippe belegenen, der Kur- 
fürstlich Hessischen und der Fürstlich Schaumburg-Lippeschen Regierung gemein- 
schaftlich gehbrigen Steinkohlen-Bergwerke, wird auf Bescheinigungen der be- 
treffenden Hüttenämter: 
a) die zollfreie Einfuhr der aus diesen Kommunion-Besitzungen gewonne- 
nen Steinkohlen, 
b) der freie Verkehr zwischen den gedachten Hüttenwerken mit unverar- 
beitetem Gruben= oder Werk-Holze und den zu dessen Bearbeitung 
nöthigen Werkzeugen, sowie mit schon gebrauchten, durch ein Hütten- 
zeichen kenntlich gemachten Förderungs= und Betriebs-Geräthschaften, 
auch alten Schachttauen und 
rücksichtlich der zollpflichtigen Betriebs-Materiolien, die Erleichterung, 
daß die Anmeldung und Verzollung derselben in dringenden Fällen erst 
binnen 24 Stunden nach erfolgter Einführung über die Grenze zu 
geschehen braucht, 
gegenseitig zugestanden. 
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Artikel 7. 
Wenn Produkte und Fabrikate des Steuervereins, welche nach der Stadt 
Braunschweig gesandt worden und daselbst unter Aufsicht der Zollbehörde ge- 
lagert haben, unter Beobachtung der deshalb vorzuschreibenden Kontrole-Maß- 
regeln in das Steuervereins-Gebiet wieder eingeführt werden, wird in letzte- 
rem eine Eingangsabgabe davon nicht erboben. 
Einer gleichen Befreiung von der Eingangsabgabe genießen auch diejeni- 
gen aus dem Harz= und Weser-Distrikte abstammenden Gegenstände, welche, 
nachdem sie in die Braunschweigschen Hauptlande übergegangen sind, von dort, 
mit genügenden Ursprungszeugnissen versehen, in das Steuervereins-Gebiet 
wieder eingehen. 
Artikel 8. 
1) Für die über die Hannoverschen Steuerämter Haarburg, Hopte, 
Stöckte (büneburg), Artlenburg, Brinkum, Hemelingen oder Verden (letztere 
bei dem Wasser-Transporte) in das Steuervereins = Gebiet ein-, und von dort 
bezüglich über Meinholz, Hülperode, Peine und Gr. Lafferde nach der Stadt 
Braunschweig ausgeführten, von da aber auf der Straße über Beinum und
	        
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