Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Seite  des  Nr.  der
Su##  halt.  Regierungs-/  Bekannt-Blattes.
  machung.

 

 

Geisa  —  Amt  —  Einführung  der  alt  ·  Eisenachischen  Gesetgebung  1
in  demselben  167—169.  lI.
Gemeinde--  Heimathsbezirke  in  vem  Amte  Brgel  mit  autenburg
  und  in  dem  Amte  Oldisleben,  deren  Bildung  und  Regulirng
  .  ...  ..............  90—92..ll.
Geräthschaften,  welche  von  Borsterriemen  und  anderen  zur  Hotz-  «
aufsicht  Angestellten  den  auf  der  That  betroffenen  Forstfrevlern
abgenommen  werden,  dürfen  nicht  zertrummert,  unbrauchbar  gemacht

  oder  beschärigt  werden  254.—  —
Gerichtsbehörden.  Verordnung  über  die  „  derselben

in  schleunigen  Faͤllen  vom  28.  Juni  .......  ...  .  ......  ....  ...  162.  II.
Gerichtsstände  —  privilegirte  —  Gesetz  über  vieselben  vom  24.

Febraar....  ..  93—97.  —
Gesetze  und  Verordnungen  —  Herzoglich  Sachsen  Grthalsche  —  I

deren  Aufhebung  im  Amte  Crayenberg  ..  107—469  I.

Geschgebuna  —  alt-Eisenachsche  —  deren  Einführung.  im  5"Amte
eisa  und  im  Patrimonial-Gerichte  Wenigentaft  1067—169,  I.
Gistige  Farben.  Verkehr  mit  solchen  in  den  Material=  Handlungen.

  Diesfallsige  Maßregeen  .  ...  ......  89.  1.
Giftverkauf  ist  in  der  Regel  nur  den  Apothekern  erlautt  150.  III.
Granenhorstsches  Zaun=  und  Pfahl-Gericht  zu  Mittelhausen.  179.  I

Großherzog,  Königliche  Hoheit.  Wer  Schriften  oder  Kunstwerke
Höchstdemselben  zu  widmen  Veranlassung  zu  haben  glaubt,  soll
erst  bei  dem  Staats-  Ministerium  schriftuich  um  Erlaubniß  nachsuhen:
  125.  —

Grundstücke.  Gesetz  wvom  2.  Februar  über  die  Verpfuͤchtung  zur
Abtretung  derselben  und  zur  Aufgabe  der  damit  zusammenhängen-  #
den  Rechte  bei  der  Anlage  von  Eisenbahnen  in  dem  Großherzogthume
  .......»............  65—81.s—

qudstncke.  Erläuterung  der  Bestimmungen  über  die  Befreiung
vom  Lehngelde  bei  dem  Zusammenkaufen  und  Zusammentauschen
vorher  zerschlagener,  zur  Entrichtung  von  Lehngeld  verpflichteter  i
Grundstücke»»»...».....«.........  .......  164.llll.

.

Halle.  Anlegung  einer  Eiseabahn  von  da  über  Weimar,  Eisenach
nach  Cassel...  ..  .  EBItI  EBIII  ELIII  57—64.
Hamburg  —  feeie  Hanseestadt.  Die  mit  derselben  geschlossen  D
Uebereinkunft  vom  Jahre  1839  hat  mit  dem  Ende  des  Jahres
1841  ihre  Wirksamkeit  verlotten  16.  1I.