Seite des Nr. der
-s8§1l. Regierungs= Bekannt-
Bilattes. machung.
Kehengelder. Authentische Interpretation des Gesetzes v. 26. März
1839 im Betreff der Veriahrungefrist der Forderungen von Lehen-
gelden 176. I11.
Eehengerechtsame. Kereß vom 21. November 1642 zwischen
dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen,
Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch gegenseitige
Ueberweisung der Lehengerechtsiieernrn 94—1010. —
Leistungen, welche nicht als öeffentliche Abgaben zu betrachten sind.
Forderungen von solchen unterliegen nur der zehnjaͤhrigen Verjaͤhrung/ 176. III.
M.
Meiningen — Herzogthum Sachsen-Meiningen — Rezesse zwi-
schen diesem und dem Großherzogthume vom 15. und 21. November
1842, Behufs der Sicherstellung der Landesgrenzen und der Purifi-
kation der beiderseitigen Gebiete 81—10101—
Melborn. Die Gerichtsbarkeit über die dasige Mähle ......... 103. II.
Mobiliar- Feerverscherungs-Verträge, geschlossen mit
auswärtigen Versi scherungsgesellschafen. Die diesfalls zu liquidirende
Sportel ................................·................ 110. IV.
Müngzsorten, welche bis anf Widerruf in Steuerleistungen bei den
landschaftlichen Kassen und Einnahmen, sowie in Zahlungen von
Kammergefällen und Kammeral-Forderungen aller Art bei den Kam-— 21. I.
meral-Kassen und Einnahmen, angenommen werden dürfe * 101. IIl.
N.
Nachlaß-Regulirung. Bestimmung über die Kompetenz der
Gerichtsstellen zu solche 18. II.
Natural-Zinsen. Rezeß zwischen dem Großherzogthume und
dem Herzogthume Sachsen-Meiningen vom 21. November 1842,
wegen 1ustausch der im beiderseitigen Gebiete lisgenden Natural-
Sinen„: 94— 101—
Niederrosla. Geset vom 6. Mai zum Schue gegen den Wild-
diebstahl auf dem dasigen Jagdrevirer . 37. —
O. 6
SÖber- Tppellationsgerichts-Ordnung v. 8. Oktober 1816.
Authentische Interpretation des F. 16 derselben im Betreff der Be-
zahlung der Verschickungskosten und der Urtheilsgebühren bei Versen-
dung der Akten an ein auswaͤrtiges Spruch-Kollegium ...... . ... 107. J.