Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

59

 

Neben-Zollämter  I.  Klasse
an  der  Grenze.

 

Bemerkungen.

 

EEIIIIEIEII

 

 

 

 

Haupt-Ort.
  Amtsbezirk.
7.  8.
Zu  2.  Das  Steueramt  zu  Wannfried  —  mit  Niederlagerecht  —  hat  die  Be-1
  Veckerhagen.  Carlshafen  fugniß  zur  Begleitschein-Ertheilung  und  Erledigung  nach  und  88  a  Foste-20Olbendorf.
  0  Rinteln.  und  Garlshafen,  imgleichen  nach  und  von  sämmtlichen  Sächsischen,  Bayerischen  und
3  Nenndorf.  ¾  Thüringischen  Haupt=  Zoll=  und  Haupt-Stceuerämtern.

Zu  2.  Das  Neben-Zollamt  I.  Kl.  zu  Oldendork  besitt  die  Befugniß,  Begleitscheine
  I.  auf  die  Haupt-Zollämter  zu  Rinteln  und  Pr.  Minden  auszufertigen  und  derhleichen
  von  diesen  Aemtern  zu  erledigen;  außerdem  ist  dasselbe  ermächrigt,  Begleitscheine
über  Waarengegenstände,  welche  mit  der  Post  über  Oldendorf  ausgehen,  anzunehmen
und  zu  erledigen,  sowie  die  zur  Durchfuhr  durch  das  Vereinsgebict  auf  der  Straße
nach  Oenabrück  bestimmten  Güter  mit  Begleitschein  auf  das  Neben-Zollamt  1.  Kl.  zu
Pr.  Oldendorf  abzufertigen  und  die  von  letzterem  für  diesen  Durchgangsverkehr  ausgestellten
  Begleicscheine  zu  erledigen.

Zu  3.  Das  Neben-Zellamt  I.  Kl.  zu  Nenndorf  ist  befuge:

o))  Begleitscheine  I.  mit  den  Haupt-Jollémeern  zu  Rinteln  und  Pr.  Minden  zu  wechseln;

b)  die  über  Nenndorf  ein,  und  über  Pr.  Oldendorf  ausgehenden  Güter  und  umgekehrt
unter  Begleteschein  =  Kontrole  zum  Durchgange  abzufertigen.

Zu  1.  und  2.  Die  Neben  Zollämter  zu  Worms  und  Bingen  haben  Niederlagerecht.
  Auf  Verlangen  können  dahin  von  den  dazu  berechtigten  Aemtern  Waaren  mittesst
Begleitschein  I.,  nach  vorheriger  spezieller  Revision,  unter  Verschluß  abgelassen  werden,
gleich  wie,  wenn  aus  diesen  Niederlagen  ein  Ausgang  über  die  Grenze  des  Zollvereins.
Statt  sindet,  auch  dieser  durch  spezielle  Ausgangs-Revision  an  der  Grenze  oder  bei
einem  vorliegenden  Haupt-Zollamte  konstatirt  werden  muß.

Zu  4.  Das  Neben-Zollamt  zu  Alsfeld  darf  Begleitscheine  I.  über  rohen  Taback
für  das  Privat=  Kreditlager  eines  dortigen  Tabacks-Fabrikanten  erledigen,  welche,  auf
vorausgegangene  spezielle  Revision,  von  den  Hauptämtern  GCassel,  Carlshafen  und
Frankfurt  a.  M.  ausgefertigt  werden.

Die  früher  beschränkte  Befugniß  der  Haupt-Steuerämter  in  Erfurt,  Goburg  und
Gotha,  Waaren  auf  Begleitscheine  I.  nur  nach  vorausgegangener  spezieller  Revision  und
unter  Verschluß  empfangen  zu  dürfen,  ist,  in  Folge  Beschlusses  der  Konferenz  der  Thuringischen
  Vereins-Regierungen  zu  Erfurt,  vom  20sten  Februar  bis  gten  Marz  1837
9.  16  S.  54.  seq.  der  dießfallsigen  Konkerenz=  Verhandlungen,  bis  zu  den,  dem  Haupt-Steucramte
  in  Altenburg,  sowie  den  übrigen  Haupt-Steuerämtern  im  Innern  mit

1

Niederlage  zustehenden  allgemeinen  zollgesetzlichen  Besugnissen  erweitert  worden.

10  *