Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

Regierungs-BGlatt 
Sachsen Weimar- Eisenach. 
— — — — — — — — 
Nummer 8. Weimar. 6. Juli 184. 
..... — — — — — — — — — 
  
  
  
   
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen der Krone Preußen, dem Großherzogthume Sachsen- 
Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen -Coburg und Gotha am 
19. April d. J. zu Berlin ein Vertrag, die Ausführung der Thüringischen 
Eisenbahn betreffend, abgeschlossen worden ist und die hierüber ausgefertigten 
Ratifikations-Urkunden zu Berlin am 4. d. M. ausgewechselt worden sind: 
so wird dieser Vertrag nebst dem dazu gehörigen Statute der Thüringischen 
Eisenbahn-Gesellschaft und dem in jenem Vertrage angezogenen und in Anse- 
hung mehrer Vorschriften für die Thüringische Eisenbahn angenommenen Kö- 
niglich Preußischen Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. Novem- 
ber 1838 mit Zustimmung des getreuen Landtages zur Nachachtung für alle 
Großherzogliche Behörden und Unterthanen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 6. Juli 1844. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen Ungelegenheiten. 
Schweitzer. 
11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.