Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

Regierungs-GBGlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Vummer 1. Weimar. 5. November 1845. 
  
Seropn#tmach#### 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das nachstehende 
Patent, den Vereins-Zolltarif für die Jahre 1846, 1847 und 1848 betreffend, nebst die- 
seem Tarife selbst und einem Anhange, welcher die Uebergangsabgaben zum Gegenstande hat, 
sowie ein Gesetz wegen provisorischer Erhöhung des Eingangszolls von einigen Erzeugnissen 
und Fabrikaten, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. Oktober 1845. 
Großherzoglich Sächfsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen -Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu 
Henneberg, Herr zu Blankenhapn, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem mit den Regierungen der zu dem Gesammt-Zollvereine gehörigen Staaten 
ein neuer Vereins-Zolltarif für die Jahre 1846, 1847 und 1848 vereinbart worden ist, 
verordnen Wir hierdurch in Gemäßheit des §. 13 des Zollgesetzes vom 1. Mai 1838 und 
unter im Voraus ertheilter Zustimmung Unserer Stände, daß dieser Tarif, wie derselbe mit 
dem dazu gehörigen Anhange, die Uebergangsabgaben von vereinsländischen Erzeugnissen be- 
16
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.