Regierungs-GBGlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Vummer 1. Weimar. 5. November 1845.
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Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das nachstehende
Patent, den Vereins-Zolltarif für die Jahre 1846, 1847 und 1848 betreffend, nebst die-
seem Tarife selbst und einem Anhange, welcher die Uebergangsabgaben zum Gegenstande hat,
sowie ein Gesetz wegen provisorischer Erhöhung des Eingangszolls von einigen Erzeugnissen
und Fabrikaten, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. Oktober 1845.
Großherzoglich Sächfsische Landesregierung.
von Müller.
Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen -Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu
Henneberg, Herr zu Blankenhapn, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
Nachdem mit den Regierungen der zu dem Gesammt-Zollvereine gehörigen Staaten
ein neuer Vereins-Zolltarif für die Jahre 1846, 1847 und 1848 vereinbart worden ist,
verordnen Wir hierdurch in Gemäßheit des §. 13 des Zollgesetzes vom 1. Mai 1838 und
unter im Voraus ertheilter Zustimmung Unserer Stände, daß dieser Tarif, wie derselbe mit
dem dazu gehörigen Anhange, die Uebergangsabgaben von vereinsländischen Erzeugnissen be-
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