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Verordunng
über die Verwaltung und die Verwendung des Schleusinger Stipen-
diums auf dem Gymnasium zu Weimar.
Nachdem durch einen zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der
Königlich Preußischen Staatsregierung unter'm 13. Oktober 1824 abgeschlos-
senen Vertrag über das Verhältniß beider Staatsregierungen zu dem sonst
Gräflich Hennebergischen Gymnasium in Schleusingen Folgendes neu geordnet
worden war: ·
„Die Koͤniglich Preußische Regierung uͤbernimmt fuͤr die Zukunft die
Bezahlung derjenigen 164 fl. 9 gr. 217 pf., geschrieben Einhundert
vier und sechzig Gulden neun Groschen 217 pf., welche die Großher-
zoglich Weimarische Regierung dem von dem Grafen Georg Ernst zu
Henneberg im Jahre 1577 gegründeten Landschulkasten zu Schleusingen
zum Besten des Gymnasiums daselbst jährlich receßmäßig entrichtet hat,
und verspricht, der Großherzoglich Weimarischen Regierung Beiträge,
es seyen ordentliche oder außerordentliche, in Beziehung auf dieses
Gymnasium hinführo niemals anzusinnen, wogegen die Großherzoglich
Weimarische Regierung der Königlich Preußischen Regierung alle bisher
über gedachtes Gymnasium aucgeübte Compatronats-Rechte förmlich
abtritt, das ihr biöher zugestandene Recht, drei Koststellen bei dem
mit dem Gymnasium verbundenen Convictorio zu besetzen, auf zwei
derselben beschrankt und auf die dritte Verzicht leistet;“
nachdem hiernächst durch ein höchstes Reskript vom 19. Oktober 1824, mit
Räcksicht auf die frühere Observanz, wonach von den drei sonst der Verfügung
der Großherzoglichen Staatsregierung überlassenen Freistellen auf dem Gymna-
sium zu Schleusingen zwei für Gymnasiasten aus den Hennebergischen Gebiets-
theilen des Fürstenthumes Eisenach und eine für Gymnasiasten aus den Hen-
nebergischen Gebietstheilen des Fürstenthumes Weimar bestimmt waren, fest-
gesetzt worden war,“
„daß die verbleibenden zwei Freistellen bei dem Schleusinger Gymnasium
zur alleinigen Disposition des Ober-Konsistoriums zu Eisenach für Gym-
nasiasten der Hennebergischen Lande seines Bereichs gestellt seyn, daß
dagegen die künftig nicht mehr aus der Großherzoglichen Kammerkasse
an den Landschulkasten zu Schleusingen zu zahlenden 164 fl. 9 gr.
211 pf. Fränkisch jährlich zur Unterstützung bedürftiger und würdiger
Unterthanensöhne aus dem Hennebergischen des Weimarischen Re-