Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Regierungs— Glatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 3. Weimar. 23. Januar 1847. 
  
  
  
  
Miniserial-Bekanntmachung. 
Nachdem zur Ausführung der Verabredung im Artikel 28 des Handels- 
und Schifffahrts-Vertrages zwischen dem deutschen Zoll= und Handels-Ver- 
eine einerseits und Belgien andererseits vom 1. September 1844 (Regie- 
rungs-Blatt v. J. 1844 Nr. 18) eine weitere Uebereinkunft zwischen den 
Staaten des gedachten Zollvereins und Belgien, wegen Unterdrückung des 
Schleichhandels, geschlossen und ratificirt worden ist: so wird diese Ueberein- 
kunft hierdurch zur Nachachtung offentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 12. Januar 1847. 
Großherzoglich Sächssches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
ünebereinkunf't 
zwischen 
dem deutschen Zoll= und Handels-Vereine einerseits und Belgien 
andererseits, wegen Unterdrückung des Schleichhandels. 
Seine Mojestät, der König von Preußen, sowohl für Sich und in Ver- 
tretung der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme näher angeschlossenen souverai- 
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