Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

Ur da s 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
lüegierungs- Blait 
  
  
  
Nummer 14. Weimar. 27. Mai 1848. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
Es ist zu Unserer Kenntniß gekommen, daß in einzelnen Theilen des 
Großherzogthumes vielfache Gesetzesübertretungen und Ordnungswidrigkeiten 
verübt werden. Vorzugsweise wird über Forst= und Jagd-Frevel, über Ge- 
waltthätigkeiten gegen die Ausübung anerkannter Rechte, namentlich Trift- 
rechte, geklagt, geringerer Polizei-Vergehen, wie unbefugtes Schießen, Tabak- 
rauchen an feuergefährlichen Orten und dergleichen, nicht zu gedenken. 
Wir sind nicht gemeint, diesem an sich unerlaubten und in seinen Folgen 
gefährlichen Beginnen nachzusehen und befehlen daher allen Beamteten und 
Behörden Unseres Landes innerhalb ihrer Befugnisse demselben kräftigst entge- 
genzutreten und die Schuldigen zur Verantwortung und Strafe zu ziehen. 
Wir geben Uns der Erwartung hin, daß sie hierbei keinerlei Schwierig- 
keiten finden und eintretenden Falles durch die bestehenden Schutzwehren kraf- 
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