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tigst werden unterstützt werden, sichern ihnen aber hierdurch auch noch fuͤr
den Fall der Nothwendigkeit Unsern besondern Schutz ausdrücklich zu.
urkundlich haben Wir dieses Patent höchsteigenhändig vollzogen und Unser
Großherzogliches Staatsinsiegel beidrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 25. Mai 1848.
Carl Friedrich.
Patent. von Watzdorf.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar=
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
baben in einem unter dem gestrigen Tage erlassenen Patente saͤmmtlichen
Obrigkeiten des Landes den Befehl ertheilt, gegen die hie und da in großer
Zahl vorkommenden Gesetz- und Ordnungs-Widrigkeiten verschiedener Art kräf-
tiger einzuschreiten, als dieses zeither der Fall gewesen.
Als Wir bald nach Beginn der gegenwärtigen außerordentlichen Zeit eine
Reihe von wichtigen Zusicherungen ertheilten, thaten Wir dieses, ungeachtet der
damit für Uns in mehrfacher Beziehung verbundenen Opfer, gern und bereit-
willig, nicht allein, weil Wir auf diese Weise den gegen Uns ausgesprochenen
Wünschen Unserer geliebten Unterthanen genügten, sondern auch, weil Wir auf
dem betretenen Wege eine großartige Umgestaltung des gemeinsamen deutschen
Vaterlandes, eine recht wesentliche Verbesserung in den Zuständen des Groß--
herzogthumes herbeizuführen und hierdurch das wahre Wohl aller Einzelnen
zu fördern gewiß überzeugt waren.
Wir haben, was Wir versprochen, theilweis schon erfüllt und werden
es, soweit dieses besondere Umstände, Gesetz und Verfassung zeither noch un-
möglich machten, Unserer Seits gewissenhaft in Ausführung bringen, werden die