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zugesagten Veränderungen und Erleichterungen in verfassungsmäßiger Weise
in das Leben treten lassen und sind uns freudig bewußt, schon jetzt die in großer
Zahl an Uns gebrachten Wünsche der Einzelnen, wo Gesetz und Ordnung
und die nothwendige Rücksicht auf das Wohl des Ganzen solches irgend gestat-
teten, erfüllt zu haben. Aber wenn das höhere Ziel nur erreicht werden kann,
sobald alle es unverrückt im Auge behalten, wenn das gemeinsame Wohl nur
befördert werden kann, sobald Jeder seine besonderen Interessen demselben
unterordnet, dann muß es Unser landesväterliches Herz mit tiefer Bekümmerniß
erfüllen, zu sehen, wie mehr und mehr der höhere Aufschwung verschwindet,
wie von vielen Seiten die Sonder-Interessen über das Allgemeine gestellt,
wie an Staat und Einzelne unbillige und rechtswidrige Ansprüche erhoben,
sogar auf gesetzwidrigem Wege durchzusetzen versucht werden.
Wohin es führt, wenn diesen eigennützigen, kleinlichen Bestrebungen nicht kraf-
tig entgegengetreten wird, das kann dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen.
Abgesehen von den Nachtheilen, welche diese Richtung für Einzelne im unmit-
telbaren Gefolge hat, von den Störungen für den Verkehr, abgesehen von der
nothwendigen Vermehrung der Staatslasten, welche die ungemessenen Ansprüche
an den Staat, die Verweigerung der demselben schuldigen Pflichten herbeifüh-
ren müssen, bleibt es, haben Recht und Gesetz einmal das Ansehen verloren,
sind deren Schranken einmal übertreten, nach alter Erfahrung nie ohne weitere
traurige Folgen und wird am Ende ein Zustand der Dinge herbeigeführt, wel-
cher all’' das Gute, was die Gegenwart erlangt, all die Hoffnungen auf eine
schöne Zukunft, auf eine segensreiche gesetzliche Freiheit in Frage stellt.
Von diesen Erwägungen ausgehend, haben Wir den Erlaß des obigen Befeh-
les für Unsere heilige Pflicht gehalten, geben Wir Uns aber auch der freudigen
Ueberzeugung hin, daß Alle, die e5 mit ihrem Vaterlande wohl meinen, die,
welcher Ansicht sie auch folgen mögen, dessen auf gesetzliche Freiheit gestützte
Größe ernstlich wollen, Uns und die Behörden des Landes kraftigst unter-
stüten werden.
Dazu ermahnen Wir sie mit landesväterlichen Herzen noch besonders.
In einer Zeit, wie die gegenwärtige, darf Keiner, der es mit seinem Vater-
lande wohl meint, ruhig zusehen, wenn Gesetz und Ordnung übertreten und
die verfassungsmäßigen Organe des Staates in deren Aufrechthaltung behin-
werden, muß Jeder thätig einwirken, wenn das allgemeine Wohl es
erfordert.