199
Verpflegung nach den darüber bestehenden Vorschriften erhalt (s. 30
der Verordnung vom 1. Dezember 1847, Gesetz vom 30. Juni 1848).
4) Zu Anmerkung 4: Die hier zugesicherte Vergütung bezieht sich jedoch
nicht auf die Differenz zwischen dem Zwanziggulden-Fuße und dem
Vierzehnthaler-Fuße (Bekanntmachung vom 10. Mai 1842)9.
Zu §. 109.
Soweit ohne Nachtheil für den Dienst die Eisenbahn benutzt werden
kann, ist für den Dirigenten und für den Protokoll-Führer die zweite Wa-
genklasse, für den Diener aber die dritte, neben den Kosten für den Trans-
port von und nach den Bahnhöfen, zu liquidiren.
Zu F. 111.
1) Unter „geringere Entfernung“ ist nur diejenige zu verstehen, wo die
Entfernung des Ortes der Expedition vom Sitze der Behörde über-
haupt weniger als eine Meile beträgt. Bei allen Entfernungen, die
mehr als eine Meile betragen, treten lediglich die allgemeinen Bestim-
mungen des §. 15 ein. Demnach ist z. B. bei einer Entfernung von
zwischen zwei und drei Postmeilen nicht die Transport-Gebühr für drei
Meilen zu berechnen, sondern bloß die für zwei Meilen und für soviel volle
Viertel-Meilen (halbe Stunden), als die Entfernung wirklich über zwei
Meilen betragt; bei einer Entfernung von z. B. 24 Meilen aber findet
die Transport-Gebühr nur für zwei Meilen Skatt (Bekanntmachung
vom 19. März 1845, Ziffer 1).
2) Auch den in dem F. 105 unter Ziffer 1 benannten Staatedienern
8)
werden die Transport-Kosten nur mit 1 Thlr. 18 Gr. für die Meile
oder, wenn sie es vorziehen, der wirkliche Aufwand für einen Wagen
mit zwei Pferden vergütet.
Die Transport-Kosten sind auch den Hauptleuten zweiter Klasse,
wie den Hauptleuten erster Klasse, mit 1 Thl. 18 Gr. für jede Meile
zu vergüten (Gesetz vom 2. März 1842, Ziffer V).
Soweit ohne Nachtheil für den Dienst Eisenbahnen benutzt werden
können, sind die Transport-Kosten nach dem Tarife der Eisenbahn in Ansatz
zu bringen, wobei für die im §. 105 unter Ziffer 1, 2 und 3 aufgeführten
Staatsdiener die erste Wagen-Klasse, für die unter Ziffer 4, 5 und 6 auf-
geführten aber die zweite Wagen-Klasse und für einen Diener die dritte
33