Regierunge Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 21. Weimar. 23. August 1848.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Das Großherzogliche Staats-Ministerium sieht sich durch mehrere neuer-
dings an dasselbe gerichtete Eingaben zu folgenden Erklärungen veranlaßt:
Alle Vorschläge zu Verbesserungen in den Staatseinrichtungen und der
Staatsverwaltung, zu Abstellung von Mißbrauchen im Allgemeinen oder zur
Beseitigung bestehender Vorschriften, welche mit der jebigen Richtung des
Staatolebens nicht mehr im Einklange stehen, wird das Großherzogliche Staats-
Ministerium einer sorgfaltigen Prüfung unterziehen, von welcher Scite sie auch
kommen mögen, und je nach dem Ergebnisse dieser Prufung entweder den An-
tragen Statt geben, oder dieselben zurücklegen.
Jedoch gestattet die Rücksicht auf die übrigen dem Grohherzoglichen
Staats-Ministerium obliegenden Geschäfte demselben nicht, im letztern Falle den
Antragstellern die Gründe schriftlich mitzutheilen, welche der Ausführung ihres
Antrags entweder überhaupt oder noch zur Zeit entgegen stehen.
Eben so wird das Staats-Ministerium alle im geordneten Instan-
zen-Zuge an dasselbe gelangenden Beschwerden Einzelner über das Verfahren
Großberzoglicher Behörden gegen die Beschwerdeführer selbst oder dicjenigen,
welche sie als Vormünder, Ehegatten u. s. w. zu vertreten haben, nach wie
vor mit der gebübrenden Sorgfalt untersuchen und von seiner Entschließung
auch dem Beschwerdeführer Kenntniß geben lassen
Dagegen kann sich das Großherzogliche Staats-Ministerium nicht bewo-
gen finden, auf Anfragen zu antworten, wie sie kürzlich gestellt worden sind,
ob nicht die Staatsregierung dieses oder jenes, die Rechte und Freiheiten einer
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