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Zollvereins eingehen oder waͤhrend dieses Zeitraums im Zollvereine zum Ein-
gange verzollt werden, sind außer den nach dem Zoll-Tarife für die Jahre
184 davon zu entrichtenden Zollsätzen folgende Zuschläge zu erheben:
Tarif.
Tarif-
Posi-
tion.
Benennung
der
Gegeustände.
Maaßstab
Zollsatz.
Zuschlag.
der Verzol-=
lung.
Nachdem
14 -Tha-
(ler-Fuße.
—
Nachdem
244 Gul-
den, Fuße
. Ar.
Nachdem Nachdem
14-Tha,41 Gul-
ler-Juße. den-Fuße
. ArFI.
Ar.
30b
300„
41b
41
·
Seidene Zeug= und Strumpf-Waaren,
Tücher (Shawls), Blonden, Spitzen,
Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-,
Knopfmacher-, Sticker= und Putz-
Waaren, -Gespinnste und Tressenwaa-
ren aus Metallfäden und Seide,
außer Verbindung mit Eisen, Glas,
Holz, Leder, Messing und Stahl;
ferner Gold= und Silber-Stoffe (echt
oder unecht); Bänder, ganz oder
theilweise aus Seide; endlich obige
Waaren aus Floretseide (bourre de
soie), oder Seide und Floretseide.
Alle obige Waaren, in welchen außer
Seide und Floretseide auch andere
Spinn-Materialien: Wolle oder andere
Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein-
zeln oder verbunden, enthalten sind,
mit Ausschluß der Gold= und Silber-
Stoffe, sowie der Bänder
Weißes drei= oder mehrfach gezwirn-
tes wollenes und Kameelgarn, auch
Garn aus Wolle und Seide; des-
gleichen alles gefärbte Gaenn
Waaren aus Wolle (einschließlich an-
derer Thierhaare) allein oder in Ver-
bindung mit anderen nicht seidenen
Spinn-Materialien gefertigt:
1 Zentner
1 Zentner
1 Zentner
110
55
19280
96 15
14 —
110 — 192
30
30
30