Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

üegierungs - Blatt 
Großberge 5n# m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 25. Weimar. 4. Oktober 1848. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachstehender Aufruf des Erzherzogs-Reichsverwesers an sämmtliche Re- 
gierungen des deutschen Bundesstaates vom 22. vorigen Monats, sowie nach- 
stehrnde5 Rundschreiben des Reichs-Ministeriums der Justiz an die Justiz= 
Ministerien der Einzelnstaaten vom 24. vorigen Monats werden hiermit zur 
Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 2. Oktober 1848. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. von Wydenbrugk. 
I. 
Erlas des Reichsverwesers an sämmtliche Regierungen des 
deutschen Bundesstaates. 
Am 18. September 1848 wütheten zu Frankfurt a. M., dem Sitze der 
Central-Gewalt und der deutschen National-Versammlung, die Schrecknisse des 
blutiges Aufruhrs. 
Die unter dem längst verführten Volke verbreiteten falschen Auslegungen 
über den Beschluß der National-Versammlung vom 16. September 1848 — 
wodurch der zu Malmoe abgeschlossene Waffenstillstand nicht ferner zu bean- 
standen sey — brachten lange vorbereitete Pläne zur Ausführung. Am 17. 
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