Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

Kegierungs-Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
  
Weimar. 21. Oktober 1848. 
  
Nummer 20. 
  
  
Verordnung, 
betreffend die Beschaffung von 5,250,000 Gaulden 
(3,000,000 Thyaler) fur die deutsche Marine. 
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichöver- 
sammlung vom 14. Juni d. J., verordnet, wie folgt: 
g. 1. 
Zum Zwecke der Begruͤndung eines Anfanges fuͤr die deutsche Marine 
soll mittelst Umlage nach der bestehenden Bundes-Matrikel vorldufig eine 
SEunmme von Funf Millionen Zweihundertfünfzigtausend Gulden (Drei Millio- 
nen Thalern) verfügbar gemacht werden. 
(C. 2. 
Das Reichs-Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieser Ver- 
ordnung beauftragt. 
Frankfurt am 10. Oktober 1848. 
Der Reichsverweser 
Erzherzog Johann. 
Der Reichs-Minister der Finanzen 
v. Beckerath. 
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