Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

 

 

Seitr  desr.  der
.-  zsrntt:  Beern
A.
Abgeordnete  zum  deutschen  Parlamente  und  zum  Landtage  des
Großherzogthumes.
4  Siehe  Volksvertreter.
Wblösung  grundherrlicher  Rechte.  Gese  darüber  und  Verordnungw85-  16  —
zu  dessen  Ausführung  ..·.....-..  .................  Isl.  —
Akten,  eingereicht  mit  Berichten  oder  Subnotationen  bei  dem  Staats-Ministerium,
  sind  genau  zu  verzeichen  218.  V.
Allstedt.  Die  dasige  Sparkasse  erhält  die  Rechte  einer  milden  Stiftung2.  —
##m##Stie  für  politische  Vergehen  und  für  Vergehen  gegen  das  Gesetz#36,  39,  —
zum  Schutze  der  Baumpflanzungen,  Felder,  Gärten  und  Holzungen  77.
TEnfugen.  Siehe  Akten.
Tpolda:
a)  der  Lutherverein  und  die  Sparkasse  daselbst  erhalten  die  Rechteh  40.  II.
einer  milden  Stiftgagagaa  .  ..  183.  l.
b)  Festsetzung  des  Personen-Geldes  auf  dem  Post  Kurse  zwischen  hier
und  Jena  ..........  ..................................  .  .  .  .  .  .  58.  II.
Arbeiter  zu  Weimar.  Der  Unterstützunge  #und  Hülfsverein  derselben
erhält  die  Rechte  einer  milden  Stiftnigngng  190.  IV.
Armen=  und  Mitleids-Fuhren;  deren  Uebernahme  von  Seiten  1
Sachsen-Meiningen  durch  das  dortige  Staatsgebbkbt  58.  I.
165-180.  —
rzeneimittel.  Preisveränderungen  bei  denselbbn..  190.  V.
318.  —
38,  54,  —
Aufruhr-Acte,  deren  Erlaß  .....  ....  ........  ..  .  ..  .  ..  ..  333  F
Ausgangszoll  von  Getreide,  Huͤlsenfruͤchten,  Mehl  und  Möhlen-Fabrikaten
  gegen  Frankreich  und  die  Schweiz  wieder  aufgehoben.  .  ..  ..  45.  L
Ausnahme  -  Gesetze  —  sogenannte,  des  deutschen  Bundes  —  deren
Aufhebung............·.....................................  59.  —
Auswandernde.  Gesetz  uͤber  die  Schherstellung  der  Glänbiger
derseltken:  ................................  27—29.l.
Baumpflanzungen.  Siehe  Holzungen.
Banordnung  v.  J.  1838  für  Weimar;  deren  Abänderung  ..  36.  —