Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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ch darunter die Werthsbezeichnunn Ein Thaler in gothischer 
Schrift, mit Lichtlinien umgeben, im Versal das Wort „Ein“ 
in lichter kleiner gothischer Schrift gestochen, im Versal I das 
Wort „Thuler“ ebenso ausgeführt; 
T) darunter „im 14 Thaler Fusse“ in kleiner Rondeschrift; 
1) dann folgt die Bezeichnung: 
„Großherzogl. Sachs. Cassen-Anweisung“ 
in fetter Fraktur mit Lichtlinien; darunter 
g) „in Gemäüssheit des Gesetzes vom 27. August 1847“ 
aus Sceletton-Schrift; endlich 
i) folgen die uUnterschriften der Herren Kommissare „Meyer“ und 
„Kühne“ und des Haupt-Landschaftskassirers „Horn.“ 
C. Rückseite. 
a) Dieselbe enthält in zwei Medaillons Aktribute der Künste, der 
Wissenschaften und des Hamwels durch eine Schleife verbunden, 
worüber die Großherzogliche Krone gravirt ist, darunter 
b) in lichten Antiqua-Versalien mit Schlagschatten die nochmalige 
Werthsbezeichnung 
„ Ein 
Thaler“ 
J%) links und rechts davon etwas weiter herunter die französische 
und englische Bezeichnung, in der Mitte davon mit cinem Rautenkranz 
umgeben das Grohherzoglich Sächsische Wappen als kalter Stempel. 
Das ganze ist auf guillochirtem Untergrunde mit Strahlen 
von einer Arabesken-Einfassung umgeben ausgeführt; in den vier 
Ecken der Einfassung ist die Zahl Uins schräg liegend mit Schlag- 
schatten angebracht; unter dem Großherzoglichen Wappen als Prage- 
stempel ist die Unterschrift eines Kontrolc-Beamten auf guillochir- 
tem Grunde. 
Links unten über der Arabesken-Bordüre befindet sich die Firma 
des Verfertigers dieser Kassenanweisungen.
	        
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