Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kur- 
prinz und Mitregent von Hessen, Erbgroßherzog von 
Fulda, Fürst zu Hersfeld, Hanau, Fritzlar und 
Isenburg, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, 
Nidda und Schaumburg 2c. 2c. 
thun hiermit kund: 
Nachdem Wir die Erbauung einer Eisenbahn unter der Benennung 
Friedrich-Wilbelms-Morbbahn, 
welche an die Thüringische Eisenbahn sich unmittelbar anschließend, von dem 
Anschlußpunkte aus über Hönebach, Rotenburg und Melsungen nach 
Cassel und weiter zur Preußischen Grenze bei Haueda führen soll, und 
zwar durch eine Aktien = Unternehmung, gncdigst beschlossen, auch die 
Banquiers Franz Bernus du Fay (Eigenthümer der Handlungs-Firma du 
Fay, Leisler und Comp. in Hanau), Gebrüder Bethmann und Dhilipp 
Nikolaus Schmidt, zu Frankfurt a. M., mit der Bildung der deshalbigen 
Aktien-Gesellschaft beauftragt haben und diese Gesellschaft durch Zeichnung des 
zum Baue und Betriebe der genannten Eisenbahn als erforderlich vorläufig 
festgestellten Kapitales zu Stande gekommen ist: so ertheilen Wir dem hier 
angefügten Statut der Gesellschaft für die Friedrich-Wilbelms- 
Nordbahn hierdurch Unsere landesherrliche Bestätigung. 
Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten 
Staatssiegels gegeben zu Cassel am 2. Oktober 1844. 
&# Friedrich Wilhelm. 
vdt. Volmar.
	        
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