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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Kur-
prinz und Mitregent von Hessen, Erbgroßherzog von
Fulda, Fürst zu Hersfeld, Hanau, Fritzlar und
Isenburg, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain,
Nidda und Schaumburg 2c. 2c.
thun hiermit kund:
Nachdem Wir die Erbauung einer Eisenbahn unter der Benennung
Friedrich-Wilbelms-Morbbahn,
welche an die Thüringische Eisenbahn sich unmittelbar anschließend, von dem
Anschlußpunkte aus über Hönebach, Rotenburg und Melsungen nach
Cassel und weiter zur Preußischen Grenze bei Haueda führen soll, und
zwar durch eine Aktien = Unternehmung, gncdigst beschlossen, auch die
Banquiers Franz Bernus du Fay (Eigenthümer der Handlungs-Firma du
Fay, Leisler und Comp. in Hanau), Gebrüder Bethmann und Dhilipp
Nikolaus Schmidt, zu Frankfurt a. M., mit der Bildung der deshalbigen
Aktien-Gesellschaft beauftragt haben und diese Gesellschaft durch Zeichnung des
zum Baue und Betriebe der genannten Eisenbahn als erforderlich vorläufig
festgestellten Kapitales zu Stande gekommen ist: so ertheilen Wir dem hier
angefügten Statut der Gesellschaft für die Friedrich-Wilbelms-
Nordbahn hierdurch Unsere landesherrliche Bestätigung.
Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten
Staatssiegels gegeben zu Cassel am 2. Oktober 1844.
Friedrich Wilhelm.
vdt. Volmar.