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Genehmigungsurkunde
zu
einem Anleiheplane der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft.
Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2.
Nachdem von Seiten der unter dem 10. September 1844 von Uns be-
stätigten Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft beantragt worden ist, der-
selben zur Deckung der Kosten für vollständige Herstellung der Thüringischen
Eisenbahn mit Doppelgeleise die Ausstellung von zwanzig Tausend Stück auf
den Inhaber lautender Prioritäts-Obligationen im Gesammtbetrage von vier
Millionen Thalern zu gestatten: so ertheilen Wir hierzu Unsere landesherrliche
Genehmigung, indem Wir zugleich den, die näheren Bedingungen enthaltenden
unter dem 20. Januar 1848 gerichtlich vollzogenen anliegenden Plan für die
Emission von 20,000 Stück Prioritats-Obligationen der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft über zusammen 4,000,000 Thaler hierdurch in allen Punkten
bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem erwähnten Plane durch das Re-
gierungs-Blatt des Großherzogthumes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
So geschehen und gegeben Weimar am 8. Februar 1848.
1 Carl Friedrich.
Freih. v. Gersdorff. Schweitzer, v. Watzdorf. Thon. v. Wegner.