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Urkundlich haben Wir gegenwaͤrtiges Gesetz hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen
und mit dem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 27. Oktober 1848.
6 Carl Friedrich.
von Watzdorf.
vdt. E. Müller.
Geset
über die Verlängerung des gegenwärti-
gen Vereins-Zoll-Tarifs.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Sep-
tember 1844 wird in Gemäßheit der Bestimmung in den §.K. 1 und 2 des
Gesetzes vom 2. Februar 1842 über die Verpflichtung zur Abtretung von
Grundstücken und zur Aufgabe damit zusammenhängender Rechte bei der An-
lage von Eisenbahnen hiermit zur Nachricht und Nachachtung öffentlich be-
kannt gemacht:
1) daß die Thüringische Eisenbahn nach dem genehmigten Plane zu ihrer
Vollendung nunmehr weiter auch die Fluren von
Eisenach, Stedtfeld, Hörschel, Spichra, Neuenhof, War-
tha, Neustädt und Gerstungen
in der bereits abgesteckten Linie durchziehen wird;
2) daß dieser Bahnbau jedenfalls im Laufe des Jahres 1849 vollendet
werden wird und daß
3) Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auch zu den, für die Zwecke
dieser Bahnanlage und ihrer künftigen etwaigen Aenderung und Er-
weiterung sich nöthig machenden Verhandlungen wegen Abtretung, Be-
nutung oder Belastung von Grundeigenthum und wegen Aufgabe da-
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