Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Urkundlich haben Wir gegenwaͤrtiges Gesetz hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen 
und mit dem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 27. Oktober 1848. 
6 Carl Friedrich. 
von Watzdorf. 
vdt. E. Müller. 
Geset 
über die Verlängerung des gegenwärti- 
gen Vereins-Zoll-Tarifs. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Sep- 
tember 1844 wird in Gemäßheit der Bestimmung in den §.K. 1 und 2 des 
Gesetzes vom 2. Februar 1842 über die Verpflichtung zur Abtretung von 
Grundstücken und zur Aufgabe damit zusammenhängender Rechte bei der An- 
lage von Eisenbahnen hiermit zur Nachricht und Nachachtung öffentlich be- 
kannt gemacht: 
1) daß die Thüringische Eisenbahn nach dem genehmigten Plane zu ihrer 
Vollendung nunmehr weiter auch die Fluren von 
Eisenach, Stedtfeld, Hörschel, Spichra, Neuenhof, War- 
tha, Neustädt und Gerstungen 
in der bereits abgesteckten Linie durchziehen wird; 
2) daß dieser Bahnbau jedenfalls im Laufe des Jahres 1849 vollendet 
werden wird und daß 
3) Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auch zu den, für die Zwecke 
dieser Bahnanlage und ihrer künftigen etwaigen Aenderung und Er- 
weiterung sich nöthig machenden Verhandlungen wegen Abtretung, Be- 
nutung oder Belastung von Grundeigenthum und wegen Aufgabe da- 
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