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richten für das gesammte Publikum zu benutzen, wobei eine völlige Gleich-
mäßigkeit in der Behandlung der beiderseitigen StaatSangehörigen Seitens der
Königlich Preußischen Skaatsregierung zugesichert wird, welche zugleich erklärt,
daß es nicht in ihrer Absicht liege, durch die Benutzung der Telegraphen zu
Privat-Korrespondenzen einen pekuniaren Gewinn zu erzielen.
S#. 5.
Tritt die Benutzung der Telegraphen-Anlagen für das Publikum ein, so
werden alsbald auf den Bahnhöfen Weimar und Eisenach Telegraphen-Sta-
tionen angelegt. Sollte das Bedürfniß noch mehrer Zwischen-Stationen sich
ergeben, so werden die beiderseitigen Staatsregierungen sich über deren An-
lage verstandigen.
g. 6.
Die im Großherzogthume anzulegenden Telegraphen-Stationen werden von
Koͤniglich Preußischen Telegraphen-Beamten bedient. Ueber das Verhbaͤltniß
derselben zur Großherzoglichen Staatsregierung wird eine besondere Verein-
barung getroffen werden.
g. 7.
Die Erklaͤrungen der beiderseitigen hohen Staatsregierungen uͤber die
vorbehaltene Genehmigung des gegenwaͤrtigen Vertrages sollen binnen moͤglichst
kurzer Frist erfolgen.
So geschehen Weimar am 8. August 1848.
Friedrich Albert Imanuel Mellin. Gettstio Theodor
Friedrich Wilhelm Nottebohm. tichling.
A„
Zwischen den Unterzeichneten, geheimen Ober-Finanz-Rathe Mellin und
Regierungs= und Bau-Rathe Nottebohm einer Seits und der Direktion der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft anderer Seits, ist, unter Vorbehalt der
Genehmigung der betreffenden Staatöregierungen und des Verwaltungsrathes
der genannten Gesellschaft, folgender Vertrag abgeschlossen worden: