Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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g. 6. 
Dagegen gewaͤhrt die Direktion den bei der Anlage der gedachten Tele- 
graphen-Linie beschaͤftigten Beamten fuͤr die Dauer der Ausfuͤhtung freie 
Fahrt mit den gewoͤhnlichen Bahnzuͤgen. 
g. 7. 
Die Preußische Staatsregierung behaͤlt sich vor, die in Rede stehende 
elektro-magnetische Telegraphen-Verbindung auch zur Beförderung von Nachrich- 
ten des Publikums zu benutzen; der Direktion wird dagegen zugesagt, daß aus 
dem Grunde, weil auf ihrer Bahn bereits ein Staats-Telegraph vorhanden 
ist, ihr die Beförderung von Nachrichten des Publikums durch ihren Telegraphen 
längs ihrer Bahn nicht versagt werden soll, wenn andere Privat-Gesellschaf- 
ten auf Preußischen Bahnen, auf denen auch Staats-Telegraphen vorhanden 
sind, dazu konzessionirt werden sollten. 
Vorstehender Kontrakt ist von beiden Seiten genehmigt, doppelt ausgefer- 
tigt und eigenhändig vollzogen. 
Weimar am 8. August 1848. 
Die Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
Mellin. D. K. Batsch. von Nostitz. 
Nottebohm. von Groß. Schumann. 
Bekanuutmachung. 
Mit dem 8. künftigen Monats treten folgende Veränderungen in den 
Arzenei-Preisen in Kraft: 
Chinioidenm. 1 Drachme 3 Sgr. 8 Df. 
1 Scrupel 18. 
9 
Chinium Hwarochloratum . - 
— Sulphuncum.. 
Cortexcbmueregtus.. 
-cont.velgrm0d puls 
—regsubtpulv... 
Weimar am 26. Oktober 1848. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
von Conta. 
224222 
Kol Smis 
1# 2 # *l 
1 
1 
3 
. 1 Unze 8 
* 9 
4. 1 Drachme 1
	        
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