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g. 6.
Dagegen gewaͤhrt die Direktion den bei der Anlage der gedachten Tele-
graphen-Linie beschaͤftigten Beamten fuͤr die Dauer der Ausfuͤhtung freie
Fahrt mit den gewoͤhnlichen Bahnzuͤgen.
g. 7.
Die Preußische Staatsregierung behaͤlt sich vor, die in Rede stehende
elektro-magnetische Telegraphen-Verbindung auch zur Beförderung von Nachrich-
ten des Publikums zu benutzen; der Direktion wird dagegen zugesagt, daß aus
dem Grunde, weil auf ihrer Bahn bereits ein Staats-Telegraph vorhanden
ist, ihr die Beförderung von Nachrichten des Publikums durch ihren Telegraphen
längs ihrer Bahn nicht versagt werden soll, wenn andere Privat-Gesellschaf-
ten auf Preußischen Bahnen, auf denen auch Staats-Telegraphen vorhanden
sind, dazu konzessionirt werden sollten.
Vorstehender Kontrakt ist von beiden Seiten genehmigt, doppelt ausgefer-
tigt und eigenhändig vollzogen.
Weimar am 8. August 1848.
Die Direktion
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Mellin. D. K. Batsch. von Nostitz.
Nottebohm. von Groß. Schumann.
Bekanuutmachung.
Mit dem 8. künftigen Monats treten folgende Veränderungen in den
Arzenei-Preisen in Kraft:
Chinioidenm. 1 Drachme 3 Sgr. 8 Df.
1 Scrupel 18.
9
Chinium Hwarochloratum . -
— Sulphuncum..
Cortexcbmueregtus..
-cont.velgrm0d puls
—regsubtpulv...
Weimar am 26. Oktober 1848.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
von Conta.
224222
Kol Smis
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1
1
3
. 1 Unze 8
* 9
4. 1 Drachme 1