Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

Kegierungs-BGlatt 
Großberzogthn m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 34. Weimar. 18. November 1848. 
  
Gese, 
die Einführung einer deutschen Kriegs= und Handels- 
Flagge betreffend. 
Laáusgegeben zu Prankfurt a. M. am 13. November 1848.) 
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichs-Ver- 
sammlung vom 31. Juli 1848, verkündet als Gesetz: 
Art. 1. 
Die deutsche Kriegs-Flagge besteht aus drei gleich breiten, horizontal lau- 
fenden Streifen, oben schwarz, in der Mitte roth, unten gelb. In der linken 
oberen Ecke trägt sie das Reichswappen in einem viereckigen Felde, welches 
zwei Fünftel der Breite der Flagge zur Seite hat. Das Reichswappen zeigt 
in goldenem (gelbem) Felde den doppelten schwarzen Adler mit abgewendeten 
Köpfen, ausgeschlagenen rothen Zungen und goldenen (gelben) Schnäbeln und 
desgleichen offenen Fängen. 
Art. 2. 
Jedes deutsche Kriegsschiff, welches nicht Admirals -Flagge oder Commo- 
dores Stander führt, läßt vom Top des großen Mastes einen Wimpel fliegen. 
Derselbe ist roth und zeigt am oberen Ende den Reichsadler, wie oben be- 
schrieben, in goldenem (gelbem) Felde. 
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