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theiligten Behörden des Landes erwarten wir übrigens mit Zuversicht, daß sie
den Vorschriften des angezogenen Wahlgesetzes überall auf das Genaueste nach-
zukommen sich bestreben werden.
Weimar am 28. November 1848.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
von Conta.
C.
Ver zeic u i 6
der nach G. 8 des Gesetzes vom 17. November 1848 ernannten Wahlbezirks-Behörden:
der Stadtratb zu Weimar für die Wahlbezirke . . . . lund II.
das Amt Weimar .. ...... llluale.
-.Bnttslad«.. - V und VI.
Allsledt für den Woblb ezirt VII.
Großrudestedt für die Wahlbezirke
Vieselbach für den Wahlbezirk
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Blankenhain für die Wahlbezirke
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VIIl und IX.
X.
XlI.
XII und Xlll.
Ilmenau für den Wahlbezirk XIV.
der Stadtrath zu Jena für den Wabibezirk XV.
das Amt Jena XVI.
[: . Burgel "„ XVII.
= = Dornburg - XVIII.
„ -Rosla für die Wahlbezirke= XIX und XX.
der Stadtrath zu Apolda für den Wahlbezirk I.
* : Eisenach fur die Wabibezirke XXII und XXIII.
das Amt Eisenach XXIV und XIXV.
-. Creuzburg für den iblbezni XXVI.
- Gerstungen- XXVII.
:. Tiefenort - XXVIII.
: -Vacha - - XXIX.
-„-Lengsfeld“, - XXX.
— -Geisa -- - XXXI.
-Dermbach O" XXXII.
" „= Kaltennordheim XXX III.
Ostb cim r 2 - XXXIV.
der Stadtrath zu Nrustadt: Ob XXXV.
das Amt Neustadt - - XXXVI
der Stadtrath zu Triptis - - XXXVII
der Stadtrath zu Auman- - XXXVIII
das Amt Weida - XXXIX
der Stadtrath zu Weidan-- · XXXX.
das Amt Berga - - XXXXI