negierungs- Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 6. Weimar. 22. März 1848.
Großherzogliche
Bekanntmachungen und Patent.
I.
Es haben am gestrigen Abende in Unserer Residenz beklagenswerthe Stö-
rungen der öffentlichen Ruhe Statt gefunden, die jedoch durch das muthige
Einschreiten aller gut gesinnten Bürger schnell unterdrückt worden sind. Wir
sind fest überzeugt, daß ahnliche Unordnungen weder hier noch an anderen
Orten des Landes sich wiederholen werden, können aber doch nicht umhin, Un-
sere treuen Unterthanen zu ermahnen, den in allen Zeiten bewährten guten
Geist auch fernerhin zu bethätigen. Je aufgeregter die Zeit ist, desto inniger
muß das Band zwischen Fürst und Volk sich knüpfen. Nur dadurch konnen
die ruchlosen Bestrebungen Einzelner, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu
stören, bekämpft werden.
Die gegenwärtig versammelten Stände sind das verfassungsmäßige Or-
gan, durch welches die Wünsche der Gesammtheit Unserer Unterthanen mittelst
einer Erklarungsschrift vom 7. d. M. Uns vorgelegt worden sind.
Wir haben, nachdem der deutsche Bund, den Erfordernissen der Zeit ge-
mäß, mehre beschränkende Verfügungen aufgehoben hat, die Preßfreiheit in dem
Großherzogthume wieder hergestellt.
2