45
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. Dezember v. J.
(Reg. Blatt S. 269) bringt das Großherzogliche Staats-Ministerium, Depar-
tement der Finanzen, auf höchsten Befehl, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,
daß der ermäßigte Durchgangszoll von drei Pfennigen für den Zentner, welcher
nach Ziffer 2 der gedachten Bekanntmachung für Güter vorgeschrieben ist, die
mit Benutzung der Eisenbahnstrecke zwischen Myslowitz und Oderberg zur un-
mittelbaren Durchfuhre gelangen, auch dann zur Anwendung kommt, wenn der-
gleichen mit Benutzung der Eisenbahn auf kurzer Strecke durchgehende Güter
von Ratibor auf der gewöhnlichen Landstraße nach Troppau gehen, oder auf
gleichem Wege von Troppau nach Ratibor gelangen, sowie, daß für Getreide
und Hülsenfrüchte, welche innerhalb der in Rede stehenden Grenzstrecken tran-
sitiren, ein Durchgangszoll von drei Pfennigen für den Scheffel festgesetzt
worden ist.
Weimar am 28. März 1848.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
von Watzdorf.
III. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 8. Januar und
5. Februar v. J. (Regierungs-Blatt Seite 28 und 53), wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der angeordnet gewesene Ausgangszoll von
Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl= und Mühlen-Fabrikaten auf der Grenze des
Zollvereins gegen Frankreich und die Schweiz wieder aufgehoben worden ist.
Weimar am 28. März 1848.
Großherzoglich Sächfsches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen,.
· von Watzdorf.
III. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-
Ministeriums vom 24. d. M. bringt letzteres hiermit zur öffentlichen Kenntniß,
daß nach nochmaliger Erwägung der Sache von hieraus an die Regierungen
der übrigen zum Thüringischen Zollvereine gehörigen Staaten der Antrag ge-
stellt worden ist, sich zu dem gemeinschaftlichen Antrage gegen die Krone Preu-
Pen zu vereinigen, daß die Salzsteuer ganzlich aufgehoben werde.
1