Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. Dezember v. J. 
(Reg. Blatt S. 269) bringt das Großherzogliche Staats-Ministerium, Depar- 
tement der Finanzen, auf höchsten Befehl, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, 
daß der ermäßigte Durchgangszoll von drei Pfennigen für den Zentner, welcher 
nach Ziffer 2 der gedachten Bekanntmachung für Güter vorgeschrieben ist, die 
mit Benutzung der Eisenbahnstrecke zwischen Myslowitz und Oderberg zur un- 
mittelbaren Durchfuhre gelangen, auch dann zur Anwendung kommt, wenn der- 
gleichen mit Benutzung der Eisenbahn auf kurzer Strecke durchgehende Güter 
von Ratibor auf der gewöhnlichen Landstraße nach Troppau gehen, oder auf 
gleichem Wege von Troppau nach Ratibor gelangen, sowie, daß für Getreide 
und Hülsenfrüchte, welche innerhalb der in Rede stehenden Grenzstrecken tran- 
sitiren, ein Durchgangszoll von drei Pfennigen für den Scheffel festgesetzt 
worden ist. 
Weimar am 28. März 1848. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
von Watzdorf. 
III. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 8. Januar und 
5. Februar v. J. (Regierungs-Blatt Seite 28 und 53), wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der angeordnet gewesene Ausgangszoll von 
Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl= und Mühlen-Fabrikaten auf der Grenze des 
Zollvereins gegen Frankreich und die Schweiz wieder aufgehoben worden ist. 
Weimar am 28. März 1848. 
Großherzoglich Sächfsches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen,. 
· von Watzdorf. 
III. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats- 
Ministeriums vom 24. d. M. bringt letzteres hiermit zur öffentlichen Kenntniß, 
daß nach nochmaliger Erwägung der Sache von hieraus an die Regierungen 
der übrigen zum Thüringischen Zollvereine gehörigen Staaten der Antrag ge- 
stellt worden ist, sich zu dem gemeinschaftlichen Antrage gegen die Krone Preu- 
Pen zu vereinigen, daß die Salzsteuer ganzlich aufgehoben werde. 
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