Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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dem bunten Gewimmel der von allen Seiten auftauchenden, ungestüm drängen- 
den, sofort Gewährung heischenden Wunsche. Wir bedürfen tüchtig begabte 
Volksbildner, damit die deutsche Jugend dereinst die hohen Gaben wördig zu 
gebrauchen wisse, welche in diesen Tagen das gesammte Vaterland si ich errun- 
gen hat und mit deren Feststellung es eben jetzt begriffen ist. 
Also Deutschlands politische Wiedergeburt wird materielle Opfer erhei- 
schen; jedoch wird sie den Staatsangehörigen auch wesentliche Vortheile brin- 
gen. Man hat allen Grund zu hoffen, daß die Gewerbs-, Handels= und 
Fabriks-Verhältnisse des gesammten Vaterlandes wesentlich gebessert, die Kul- 
tur des Bodens und seine Erträge gehoben, viele neue Kanäle des Erwerbs 
geöffnet, die Auswanderung geordnet und deutsche, in Verbindung mit dem 
Mutterlande stehende Kolonien hervorgerufen werden. 
Eine gründliche Revision vielleicht gänzliche Umarbeitung der Steuer- 
gesetzgebung des Großherzogthumes wird unerläßlich seyn, sobald sich die ge- 
meinsam deutschen Angelegenheiten befestigt haben und man deren Beziehun- 
gen zu den einzelnen Staaten genau ermessen kann. Es wird bei solcher Re- 
vision der Steuergesetzgebung ganz besonders die Erleichterung der Aermeren 
in das Auge gefaßt werden mussen. 
Alle Besonnenen werden einsehen, daß die wesentlichen materiellen Früchte 
der Umgestaltung der Verhältnisse erst dann geerntet werden können, wenn 
eine größere Ruhe an die Stelle der Bewegung getreten ist, daß aber 
diese Vortheile in dem Maße verloren gehen, oder später eintreten, als die 
jetzigen Verhältnisse in Deutschland fortdauern. Wenn man diese dage der 
Dinge in das Auge faßt, so wird man, um des rein Lokalen nicht zu gedenken, 
auch das, was dem ganzen Lande durch die angebotene mäßige Ablösung der 
Feudal-Lasten und Niederschlagung der Prozesse schon jetzt geboten ist, zu 
würdigen wissen. 
In Vorstehendem ist die Lage des Finanz-Hauêhaltes des Großherzog= 
thumes dem Lande offen dargelegt. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, 
unser gnaddigster Herr, welchem diese Finanz-Verhältnisse eben so offen dargelegt 
worden sind, hat nicht nur die Vorschläge des getreuen Landtages über den 
Betrag der, den gegenwärtigen Bedarf des Hof-Etats nicht erreichenden Civil- 
Liste definitiv genehmigt, sondern selbst auf den Bezug von jährlich 30,000 
Thlrn. zum Besten des Landes verzichtet und die Civil-Liste auf 250,000 Thlr. 
festgesetzt. Es geschieht dieses in dem Vertrauen, daß bei veränderten Ver- 
haltnissen das Land durch seine Vertreter bereitwillig die Hand zu einer Er- 
höhung der Civil-#Liste auf den Betrag von 280,000 Thlrn. bieten wird.
	        
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