Seite des Dr. der
JInbhalt. —
Forstbeamte duͤrfen die Eisenbahn und deren Zubehoͤr betreten. .. .. . 1. l.
S. auch Eisenbahn unter Nr. 1.
Forstfrevel. Klagen uͤber dieselben .... ..... .. . ... 81. —
Frankenhausen. Festsetzung des Personengeldes auf dem Post- T
zwischen dieser Stadt und Weimar ........... ........... ... .. ... 58 I.
Fremdenbücher, deren Anlegung in allen Gastysfen, Fs
und Maheien . . . . —
Friedrich-Wilhelms-Nordbahn. Siehe Eisenbahn.
Fnndbucher. Siede Flurkarten.
G.
Gärten. Siehe Holzungen.
Gasthöfe. Siehe Fremdenbücher.
Gebührenordnung — allgemeine für die Gerichts= und Ver-
waltungs-Behörden vom 1. Dezember 1840. Nachtrag zu derselben
vom 1. Juli 186888 . . . 191-200—
Geistliche. Gesetz über die Haftpflicht der Gemeinden für die Be-
zuge jener an Zinsen, Zehnten und anderen Abgaben ... 164. —
Geldzinsen. Die an die Kammer zeither zu entrichtenden sind ferner-
hmzuletsten..»............................................. 271. I.
Gemeinden. Haftpflicht derselben:
1) für die bei einem Auflaufe, Aufruhre oder Landfriedensbruche vor-
gekommenen Eigenthumsverletzungen. Gesen 55—57—
2) für die Bezüge der Geistlichen und Schullehrer an Zinsen, Zehnten
und anderen Abgaben. Gese . ........... . ... 164. —
3) für die Kosten militärischer Exekutionen. Gesetz ...... .... ... . .. l0 II.
Gemeindever sammlungen. Vorlesung des Regierungs-Blattes
in denseleeeen. 324. —
Gersdorff, Freiherr von, D. jur. Staats-Minister und wirklicher Ge-
heimrath; dessen Dienstentlassung auf Nachsuhen . . .. 35. —
Geschäftsgang bei den offentlichen Behörden; dessen Abkürzung und
Vereinfachnt 72. —
Geschwornen-Gerichte. Siehe Schwurgerichte.
Gesetze. Siehe Regierungs-Blatt und Reichsgesetze
Geseße — provisorische — Patent im Betreff des Rechts zu Erlas-
sung derselben ohne Zustimmung des Landtage 349. *
esetzes tretu Patent und Erlaß gegen dieselben. 81—84. —