Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

  
  
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Gesde = Dienstbücher, im Auslande ausgestellte, sollen nur dann 
im Großherzogthume zugelassen werden, wenn sie allen im §. 9 unter 
b bis k des Nachtrages vom 20. April 1839 zur Gesindeordnung vom 
18. Juni 1823 verzeichneten Erfordernissen entsprechen, namentlich auch 
der erforderliche Auszug aus der Gesindeordnung und die Warnung ge- 
gen Fälschung in besonderen Abdrücken einverleibt worden ist.. 213. l. 
Gesuche an das Staats-Ministerium, deren Form .. .............. 218. V. 
Getreide. Ausgangszoll davon .......·.. -45. ll. 
Getreidezinsen. Die zeither an die Kammer zu entrichtenden sind 
fernerhin zu leisten .....«............................... 271. 1. 
Gläubiger Auswandernder. Gesetz über die Schherstelung der Ersteren 27—29.. 
Gräfenthal. Siehe Uebergangsscheine. 
Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, verzichtet zu Gun= 
sten des LandeS auf 30,000 Thaler jährlich von der ihm dargebotenen 
Civil-Liste von 280, O0OO Thalern. .. ...... .. ...... ........ .... .. . . 49. — 
Großherzogthum, dessen Finanz--Haushalt betr. -.50. IV. 
Grundberrliche Rechte: #% 
1) Gesetz uber deren Ablösung ............... ...·... ....... 85-163. — 
2) Verordnung zu Ausfuͤhrung dieses Gestes AM .... ... 181. — 
Grundstücke. Gesetz über die Zusammenlegung derselbern.. 219-2300— 
B. 
Haftpflicht der Gemeinden: * * 
1) für die bei einem Auflaufe, Aufruhre oder Landfriedensbruche vor- 
gekommenen Eigenthumsverletzungen. Gesees 55 - 57. 
2) fuͤr die Bezuͤge der Geistlichen und Schullehrer an Zinsen, s 
und anseren Abgaben. Gese 164 
187-189 
3) für die Kosten militäͤrischer Exekutionen. Gesetz ......... .... ... 319. 
Handels-Flagge — deutsche — deren Einfuͤhrung. Gesetz. ..... 321.323 
Handelsvertrag zwischen dem Königreiche Neapel und dem Zoll- 
vereine vom 27. Jas#nar 1847. Anwendung des Artikels 14 desselbenn 1. 
Hausfrieden, dessen Störung. 
Siehe WMufruhr-Aocte. 
Heere — stehende — deren intendirte Verminderung und Verwandlung 34. 
Heimathsscheine, deren Ausstellung und Beglaubigung in den 
Schwarzburg-Rudolstädtschen Justiz-Aemtern Königsee und Oberweißbach 189. 
Herbergen. Siehe Fremdenbücher. 
Hessen — Kurfürstenthum — Friedrich-Wilhelms-Nordbahn. 
Siehe Eisenbahn. 
  
 
	        
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