Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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") darunter die Werthsbezeichung „Hünf Thaler“ aus halbfetter 
Fraktur; im Balken des Versal F das Wort „Fünt“, im Bal- 
ken des Versal T das Wort »Thaler“ aus lichter kleiner Fraktur- 
schrift gravirt; 
g) darunter „im 14 Thaler Fusse“ in kleiner Ronde-Schrift; 
h) dann folgt die Bezeichnung: · 
«Gkoßl)erzog«l.Sächs.Cassen-2cnweisung« 
aus Egyptienne-Schrift; 
i) bdarunter „in Gemässheit des Gesetzes vom 27. August 1847“ 
aus Sceletton-Schrift; endlich 
k) folgen die Unterschristen der Herren Kommissare „Neyer“ und „Kühne" 
und des Haupt-Landschaftskassirers „Horn“. 
C. Rückseite. 
a) Dieselbe enthält in zwei Medaillons Attribute der Künste, der Wis- 
senschaften und des Handels, durch eine Schleife verbunden, worüber 
die Großherzogliche Krone gravirt ist, unter welcher 
b) in lichten Antiqua-Versalien mit Schlagschatten die nachmalige Werths- 
bezeichnung 
„ Fünt 
Thaler“ 
P) links und rechts davon etwas weiter herunter die französische und 
englische Bezeichnung; 
4) in der Mitte davon, mit einem Rautenkranz umgeben, das Groß- 
herzoglich Sächsische Wappen als kalter Stempel. 
Das Ganze ist auf aguillochirtem Untergrunde mit Strahlen, von einer 
Arabesken-Einfassung umgeben, ausgeführt; in den vier Ecken der Einfassung 
ist die Zahl Fünf auf guillochirtem Grunde schragliegend, oben in rémischen, 
unten in arabischen Ziffern, licht mit Schlagschatten, angebrachtz unter dem 
Großherzoglichen Wappen als Prägestempel ist die Unterschrift eines Kontrole= 
Beamten auf guillochirtem Grunde. 
Rechts unten, über der Arabesken-Bordüre, befindet sich die Firma des 
Verfertigers dieser Cassen-Anweisungen.
	        
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