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") darunter die Werthsbezeichung „Hünf Thaler“ aus halbfetter
Fraktur; im Balken des Versal F das Wort „Fünt“, im Bal-
ken des Versal T das Wort »Thaler“ aus lichter kleiner Fraktur-
schrift gravirt;
g) darunter „im 14 Thaler Fusse“ in kleiner Ronde-Schrift;
h) dann folgt die Bezeichnung: ·
«Gkoßl)erzog«l.Sächs.Cassen-2cnweisung«
aus Egyptienne-Schrift;
i) bdarunter „in Gemässheit des Gesetzes vom 27. August 1847“
aus Sceletton-Schrift; endlich
k) folgen die Unterschristen der Herren Kommissare „Neyer“ und „Kühne"
und des Haupt-Landschaftskassirers „Horn“.
C. Rückseite.
a) Dieselbe enthält in zwei Medaillons Attribute der Künste, der Wis-
senschaften und des Handels, durch eine Schleife verbunden, worüber
die Großherzogliche Krone gravirt ist, unter welcher
b) in lichten Antiqua-Versalien mit Schlagschatten die nachmalige Werths-
bezeichnung
„ Fünt
Thaler“
P) links und rechts davon etwas weiter herunter die französische und
englische Bezeichnung;
4) in der Mitte davon, mit einem Rautenkranz umgeben, das Groß-
herzoglich Sächsische Wappen als kalter Stempel.
Das Ganze ist auf aguillochirtem Untergrunde mit Strahlen, von einer
Arabesken-Einfassung umgeben, ausgeführt; in den vier Ecken der Einfassung
ist die Zahl Fünf auf guillochirtem Grunde schragliegend, oben in rémischen,
unten in arabischen Ziffern, licht mit Schlagschatten, angebrachtz unter dem
Großherzoglichen Wappen als Prägestempel ist die Unterschrift eines Kontrole=
Beamten auf guillochirtem Grunde.
Rechts unten, über der Arabesken-Bordüre, befindet sich die Firma des
Verfertigers dieser Cassen-Anweisungen.